Rheinland-Pfalz 500 Euro Bußgeld drohen Ungeimpften in der Pflege

Neben einem Betretungsverbot drohen ungeimpften Beschäftigten in Krankenhäusern oder Altenheimen 500 euro Bußgeld.
Neben einem Betretungsverbot drohen ungeimpften Beschäftigten in Krankenhäusern oder Altenheimen 500 euro Bußgeld.

In Rheinland-Pfalz droht Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, Altenheimen, Pflegediensten oder Arztpraxen ein Bußgeld von 500 Euro, wenn sie keinen Impfnachweis vorlegen. Das kündigten Gesundheitsminister Clemens Hoch und Sozialminister Alexander Schweitzer (beide SPD) am Montag in Mainz an.

In einem mehrstufigen Verfahren werde Rheinland-Pfalz die bundesweit gesetzlich vorgeschriebene einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März umsetzen. Ab dem 16. März müssen die Arbeitgeber dem jeweiligen Gesundheitsamt melden, wer nicht immunisiert ist oder wer Dokumente vorlegt, an deren Echtheit zu zweifeln sei.

Ab Mitte April Betretungsverbote

Den betreffenden Personen werde dann ein Anhörungsbogen mit der Androhung des Bußgeldes zugeschickt. Zur Rückmeldung sollen sie zwei Wochen Zeit haben. Es liege im Ermessen des Gesundheitsamtes, danach das Bußgeld in jedem Einzelfall tatsächlich zu verhängen und ebenso ein Betretungsverbot für die jeweilige Einrichtung auszusprechen. Das ganze Verfahren solle zügig gehen, sagten die Minister. Nach ihren Vorstellungen sollten Betretungsverbote ab Mitte April wirksam werden. Den Betroffenen drohe dann auch der Ausfall des Verdienstes. Neu einstellen dürfen die Einrichtungen ab 16. März demnach nur Personen, die immunisiert seien.

Südwestpfalz als Pilotlandkreis

Für das Meldeverfahren soll den Einrichtungen ein Internet-Tool zur Verfügung gestellt werden, das zunächst in den Landkreisen Südwestpfalz und im Rhein-Hunsrück-Kreis ausprobiert werden soll. Schweitzer und Hoch gehen davon aus, dass landesweit von 175.000 Personen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, etwa 13.000 noch nicht geimpft seien. Auf die Frage, ob die überlasteten Gesundheitsämter dieser Aufgabe nachkommen könnten, hieß es, Anfang März würden die Ämter absehbar entlastet, weil dann mit einem Abflachen der Omikron-Welle zu rechnen sei.

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