Neustadt Warten auf die Ergebnisse
Auch in der „Sommerpause“ geht die Entwicklung bei den Themen Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiet weiter. Die RHEINPFALZ hat sich bei den beteiligten Behörden sowie der Bürgerinitiative „Hochwasserschutz ja – Rehbachverlegung nein“ über den Stand der Dinge informiert. Die Rechenläufe bei der Strukur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, um das Überschwemmungsgebiet festzusetzen, haben noch nicht begonnen. Sowohl der Kreis Bad Dürkheim als auch die Gemeinde Haßloch haben beim Büro BGS Wasser (Darmstadt) je eine Studie in Auftrag gegeben. Dem Kreis liegen bereits Ergebnisse vor, Haßloch erwartet die Bewertungen frühestens Ende August. Vorhandene Retentionsräume (also Flächen, in die Hochwasser bei Bedarf abgeleitet werden kann) und die Umsetzung verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen durch die Gemeinde könnten die geplante Rehbachverlegung als Hochwasserschutzmaßnahme und das bereits eingeleitete Planfeststellungsverfahren überflüssig machen. Laut Ulrike Schneider, Pressesprecherin der SGD Süd, wurde noch nicht über den Start der Rechenläufe und den weiteren Zeitplan entschieden. „Die Entscheidungsfindung über die Aufnahme von Maßnahmen ist noch im Gange“, so Schneider auf Anfrage der RHEINPFALZ. Im Juni hatte die SGD auf Nachfrage im Juni den August als Stichtag für die Berücksichtigung von Hochwasserschutzmaßnahmen genannt. „Hierbei müssen diese Maßnahmen eine entsprechende Planungstiefe erreicht haben, und die zeitnahe Umsetzung muss sichergestellt sein“, so Schneider damals. Dementsprechend können nur die Rehbachverlegung sowie die aktuellen Vermessungsdaten der Landwehr-Verrohrung berücksichtigt werden, so Schneider weiter. Die Berechnungsergebnisse für das Überschwemmungsgebiet Rehbach-Speyerbach sollten frühestens Ende 2014 vorliegen. Wie berichtet, hatte der Kreisausschuss Anfang April beschlossen, das Büro BGS mit ergänzenden Untersuchungen möglicher Retentionsflächen im Bereich des Reh- und Speyerbachschwemmkegels zu beauftragen. Untersuchungsgegenstand waren Gebiete westlich und östlich der Autobahn A 65, der Raum im „Streitert“ und Flächen südlich und östlich der K1/K14 unterhalb des Industriegebietes Süd. Sollten sich die überprüften Retentionsräume als Alternative zur geplanten Rehbachverlegung darstellen, werde „das Planfeststellungsverfahren mit einer neuen Planung weitergeführt“, so der Beschluss. Auf Anfrage der RHEINPFALZ teilte die Pressesprecherin des Kreises Sina Müller mit, dass die Ergebnisse der Untersuchungen des Büros BGS eingetroffen, aber noch nicht geprüft worden seien. Selbstverständlich werde man diese Ergebnisse mit der SGD Süd besprechen. Die Kreisverwaltung habe versichert, dass die Untersuchungsergebnisse ins Planungsverfahren mit eingehen, und daran habe sich nichts geändert, so Müller. Anfang Juni hatte die Gemeinde nach einem Beschluss des Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschusses (BVE) das Büro BGS mit der Klärung bestimmter Themenkomplexe beauftragt. Bei den Gesprächen mit BGS waren auch Mitglieder der Bürgerinitiative „Hochwasserschutz ja – Rehbachverlegung nein“ (BI) eingeladen. Geprüft werden sollen: Im Gespräch mit der RHEINPFALZ teilte Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) mit, dass mit den Ergebnissen der Studie von BGS frühestens Ende August zu rechnen sei. In einem Schreiben habe er der SGD Süd den bisherigen Sachstand mitgeteilt. Wegen der Sitzungspause und erst nach der Besetzung der Ausschüsse bei der Gemeinderatssitzung am 10. September könne man über die von BGS als sinnvoll angesehenen Maßnahmen beraten, entscheiden und Prioritäten festlegen. Bisher habe die SGD seine Frage nicht beantwortet, „ob diese Ergebnisse in einen neuen Rechenlauf zur Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes münden oder ob es möglich ist, solange abzuwarten, bis die Entscheidungen unserer Gremien über die örtlichen Maßnahmen getroffen sind“. Anfang September wolle man mit dem Kreis die Ergebnisse der beiden Studien besprechen und dann die Öffentlichkeit informieren. In Gesprächen der RHEINPFALZ mit der Bürgerinitiative brachten deren Vertreter Thomas Barth und Günter Moses deutlich ihre Skepsis zum Ausdruck, ob die Ergebnisse der Studien in die Rechenläufe mit einbezogen werden. Darüber hinaus seien bis jetzt weder Erfahrungen aus der Vergangenheit, wie zum Beispiel des Hochwasserereignisses von 1978, noch vorliegende hydrologische Untersuchungen der vergangenen Jahre oder weitere Maßnahmenvorschläge berücksichtigt worden. Zudem befürchten beide, dass die Rehbachverlegung doch umgesetzt werde, dann doch als Renaturierungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Nach Auffassung der BI ist die Verlegung als Hochwasserschutzmaßnahme ungeeignet, nicht notwendig und ein massiver Eingriff in die Natur.