Neustadt Steuerbefreiung als Anerkennung für Leistung?

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Weil ein Jäger aus Neustadt für seinen Hund keine Steuer bezahlen will, musste sich der Stadtrechtsausschuss gestern mit dem Fall beschäftigen. Der Mann fühlt sich ungerecht behandelt, weil sein Vierbeiner regelmäßig „Dienst an der Allgemeinheit“ leiste.

Der Hundebesitzer ist kein Pächter eines Jagdreviers, besitzt aber einen sogenannten Begehungsschein, also eine offizielle Jagderlaubnis. Er unterstützt einen Neustadter Jagdpächter im Stadtrevier und will nach eigener Aussage dessen Gebiet 2016 übernehmen. Nachdem der Hund des Pächters 2013 starb, schaffte sich der jetzige Kläger quasi als Ersatz einen Schweißhund an. Diese Rasse ist darauf spezialisiert, verletztes Wild zu suchen und zu stellen. Der Halter stellte bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer, der abgelehnt wurde. Somit sind für den Hund nun 84 Euro im Jahr fällig. Dagegen hat der Neustadter im Oktober 2014 Widerspruch eingelegt. In der gestrigen Sitzung des Stadtrechtsausschusses erläuterte der Jäger, warum er sich gegen die Hundesteuer wehrt. So sei er „als einsatzbereiter Jäger, auch nachts um drei“ bekannt, der häufig bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Wildtieren im städtischen Bereich und teilweise auch in den umliegenden Randbezirken angerufen werde. Sein Hund suche oder stelle dann das verletzte Tier, damit er es mit einem Fangschuss von seinem Leid erlösen könne. Wie kürzlich, als sein Vierbeiner einen 70-Kilo-Keiler festgehalten habe, bis dieser getötet werden konnte. Oder aber wie in der Silvesternacht: Da sei er gleich zweimal von der Polizei angerufen worden, weil sich durch Neujahrsböller aufgeschreckte Rehe in private Gärten verirrt und nicht wieder herausgefunden hätten. Sein Hund habe die Rehe dann dort aufgeschreckt, damit diese doch noch den Weg aus den Gärten finden. „Der Hund riskiert jedes Mal sein Leben und ich die Tierarztrechnung“, sagte der Mann. Und da das jeweils zum Wohle der Allgemeinheit geschehe, sei er der Meinung, von der Hundesteuerpflicht befreit werden zu müssen. In anderen Bundesländern und Kommunen sei das gang und gäbe, nur nicht in Neustadt. Das Thema werde ständig und bundesweit diskutiert, sagte Andreas Bauer, der Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses. Die Kommunen hätten da allerdings „ein freies Auslegungsrecht“. Und in Neustadt sei es eben so gewollt, dass Jagdhunde nicht von der Steuer befreit sind. „Das ist eine bewusste Entscheidung, da kommen wir an dem klar formulierten Willen der Verwaltung nicht vorbei“, so Bauer. Der Kläger betonte, dass es ihm nicht um Jagdhunde im Allgemeinen gehe, sondern ganz bewusst „um den Hund, der die Nachsuche im Stadtgebiet übernimmt“. Die Befreiung von der Hundesteuerpflicht wäre eine „Anerkennung für den Dienst, den er leistet“. Bauer zeigte Verständnis für diese Einschätzung: „Aber das hilft uns nicht in Bezug auf die Satzung – die ist, wie sie ist.“ Änderungen müsse der Stadtrat beschließen. Die Entscheidung wird dem Kläger nun schriftlich zugestellt – aufgrund der Ausführungen Bauers kann er mit einem aus seiner Sicht negativen Ergebnis rechnen. Ein weiterer Punkt, der den Jäger ärgert: Zwei Neustadter Forstrevierleiter seien von der Hundesteuerpflicht befreit und ihre Vierbeiner als Diensthunde deklariert, obwohl dafür überhaupt keine Notwendigkeit bestehe. „Das finde ich absolut diskriminierend, das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht“, sagte der Mann. Ihm gehe es letztlich auch nicht um die 84 Euro: „Ich will auf Missstände aufmerksam machen.“ Bauer und die Vertreterin des städtischen Steueramts erklärten ihm, dass das Land Rheinland-Pfalz als Halter dieser Hunde eingetragen sei und die entsprechenden Bescheinigungen vorlägen. Bauer sagte aber, er wolle diesen „Fragen der Ungerechtigkeit unverbindlich und intern nachgehen“. (ffg)

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