Neustadt Gesundes Frühstück für Kindergartenkinder

Einmal wöchentlich ein gesundes Frühstück und die Verpflegung an den monatlichen Waldtagen: Der Sozialausschuss hat die Kosten für diese zusätzlichen „Sonderleistungen“ einstimmig beschlossen. Die Regelungen sollen in die Kindertagesstättensatzung der Gemeinde aufgenommen werden. Die Entscheidung über eine mögliche Rückerstattung von Elternbeiträgen im Kinderhort wurde vertagt.

Seit Januar 2015 gibt es auf Anregung des Elternausschusses in der Kita „Haus Kunterbunt“ einmal pro Woche und Gruppe ein gemeinsames gesundes Frühstück. In der laufenden Testphase hat die Gemeinde die Kosten für diese zusätzliche Leistung übernommen. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird das Angebot fortgeführt, unterstützt durch den Elternausschuss und den zuständigen Zweiten Beigeordneten Ralf Trösch (SPD). Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ab August 2015 wurde jetzt der Kostenbeitrag, den die Eltern zukünftig aufbringen müssen, festgelegt. Pro Frühstück werden 1,50 Euro berechnet, bei einer durchschnittlichen Teilnahme an 44 Frühstücksterminen ergibt sich daraus ein Jahresbeitrag von 66 Euro. Der Betrag wird in vierteljährlichen Raten für Teilzeit- und Ganztagskinder erhoben. Im Falle der Nichtteilnahme erfolgen keine Beitragsrückerstattungen. Laut Andreas Rohr, stellvertretender Leiter der Sozialabteilung, könne das gesunde Frühstück auch in den anderen Kitas eingeführt werden. Einmal monatlich veranstalten die Kitas einen Waldtag. Bisher gab es keine Regelung hinsichtlich der Verpflegung in der Kindertagesstättensatzung der Gemeinde. Die Kosten für die Verpflegung in Höhe von durchschnittlich 3,50 Euro pro Kind wurden von den Erzieherinnen eingesammelt. Künftig werden pro Jahr zehn Waldtage vorausgesetzt, was einen Jahresbetrag von 35 Euro pro Kind ergibt, der in vierteljährlichen Raten erhoben wird. Der Betrag wird nur für „Teilzeitkinder“ fällig, Kinder in Ganztagseinrichtungen haben ihren Beitrag bereits durch die Mittagsverpflegung geleistet. Eine Beitragsrückerstattung bei Nichtteilnahme gibt es hier ebenfalls nicht. Laut Rohr sind beide Lösungen „verwaltungstechnisch nicht zu aufwendig“, zusätzlich sei die Akzeptanz durch die Eltern gegeben. Hans Grohe (CDU) betonte, die Angebote seien zwar eine neue freiwillige Leistung, aber der Gegenwert, das Angebot für die Kinder, sei sehr wichtig. Die Entscheidung über eine Rückerstattung von Kinderhortbeiträgen und Verpflegungskosten hat der Sozialausschuss vertagt. „Derzeit ist nicht sicher, ob die Schlichtung im Kita-Tarifkonflikt zu einem Ergebnis führt. Neue Kita-Streiks sind daher nicht auszuschließen“, so die Einschätzung von Rohr. Laut Trösch und Rohr enthält die Satzung keine Regelung über die Rückerstattung von Beiträgen, damit fehle die rechtliche Grundlage dafür. Allerdings, so Trösch weiter, gebe es unterschiedliche Regelungen in den Gemeinden. Im Kinderhort sei drei Wochen lang gestreikt worden. Bis auf einen Tag habe es eine Notgruppe mit unterschiedlicher Belegung gegeben. Dies sei restriktiv gehandhabt worden, um den akuten Bedarf abzudecken. Viele Eltern hätten andere Lösungen gefunden. Bisher seien in 15 Fällen Rückforderungsansprüche gegenüber der Gemeinde gestellt worden. Da die Elternbeiträge in sechs Stufen einkommensabhängig gestaffelt seien, könne man erst zum Ende des Streiks die Kosten für eine Rückerstattung und die Belastungen pro Familie errechnen. Auf jeden Fall wolle man soziale Härten vermeiden. Die Gemeinde werde dann entscheiden, ob und und in welcher Höhe Beiträge erstattet werden können. Die Rückforderung von Verpflegungskosten sei in der Kindertagesstättenordnung eindeutig geregelt. Der Anspruch ab fünf Fehltagen betrage pro ausgefallenem Essen 0,91 Euro, so Rohr. (uhk)

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