Neustadt Geständnis trotz Beweismangels

Ein Drogengeschäft im Januar 2013 in Konstanz brachte einem 25-jährigen Haßlocher eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von zwei Jahren ein. Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal verurteilte ihn am Montag wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Laut Anklage hatte der 25-Jährige im Januar 2013 gemeinsam mit einem Murat im Parkhaus eines Konstanzer Einkaufszentrums 1,5 Kilogramm Amphetamin an einen Schweizer verkauft. „Das trifft zu“, so Rechtsanwalt Alexander Klein im Namen seines Mandanten. Der Haßlocher habe für die Vermittlung des Geschäfts 3000 Euro bekommen sollen. Erhalten habe er nichts, denn der Schweizer habe bei der Übergabe nur einen Teil des vereinbarten Preises von 15.000 Euro gezahlt und sei einige Zeit später festgenommen worden. In dessen Wohnung fand die Schweizer Polizei Drogen, darunter Amphetamin. Bei seiner Vernehmung nannte der Schweizer den Haßlocher als Lieferanten des Amphetamins. „Ich bedauere die Sache sehr“, so der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist. Klein erläuterte, dass sein Mandant einige Zeit zuvor seine Vollzeitstelle auf einen Minijob reduzieren musste, weil bei dem Betrieb bei dem er arbeitete, die Auftragslage schlecht gewesen sei. Dadurch sei der damals 22-Jährige in finanzielle Schwierigkeiten geraten und habe sich „zu der Tat hinreißen lassen“. Klein verwies darauf, dass sein Mandant ein Geständnis ablege, obwohl es praktisch keine Beweise gebe, da die Schweizer Polizei und Staatsanwaltschaft sich geweigert hätten, mit der Frankenthaler Justiz zu kooperieren. Letzteres bestätigte der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch. „Es ist einfacher, einen Schrumpfkopf-Indianer aus Neu-Guinea zu einem Prozess als Zeugen zu laden als einen Beamten aus dem Nachbarland Schweiz“, schimpfte der Richter. Er berichtete, dass die Schweizer Polizei und Generalstaatsanwaltschaft es abgelehnt hatten, dass Schweizer Polizisten bei dem Prozess als Zeugen aussagen, da der Weg von St. Gallen nach Frankenthal zu weit sei. Staatsanwalt Kai Ankenbrand forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Er argumentierte unter anderem, dass eineinhalb Kilogramm Amphetamin eine erhebliche Menge sei. Diese Strafforderung schieße „grob über das Ziel hinaus“, so Klein. Es werde immer schwieriger, die Frankenthaler Staatsanwaltschaft zu verstehen, deren Strafforderungen ständig härter würden. Klein verwies darauf, dass die Tat drei Jahre zurückliege und sein Mandant seitdem keine Straftaten begangen habe. Das Rauschgiftgeschäft sei eine einmalige Verfehlung des Haßlochers gewesen, der damals im fast noch jugendlichen Alter in einer schwierigen Situation gewesen sei. „Was hat die Gesellschaft davon, wenn er weggesperrt wird – nichts“, so Klein. Sein Mandant habe wieder eine feste Stelle, habe seit drei Jahren Angst wegen des Gerichtsverfahrens und bereue seine einmalige Verfehlung sehr. Klein forderte eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von zwei Jahren. Ähnlich wie der Anwalt sah es die Kammer. Normalerweise gebe es bei dieser Menge Rauschgift eine härtere Strafe, doch habe die Kammer den Einzelfall und die Person des Angeklagten berücksichtigt, sagte Sauermilch. „Sie sind offensichtlich nicht der Berufskriminelle, der in der Betäubungsmittel-Szene heimisch ist“, so Sauermilch zu dem Angeklagten. Bei der Strafe habe man auch berücksichtigt, dass der 25-Jährige trotz der schlechten Beweislage ein Geständnis abgelegt hat. (ann)

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