Neustadt Fahrverbot für Motorräder im Elmsteiner Tal

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Seit 1. April gilt es, ab heute wird es wirksam: das Verbot für Motorräder, an Wochenenden und Feiertagen auf der Landesstraße 499 im Elmsteiner Tal zu fahren. Es gilt bereits seit 20 Jahren. Regelmäßig wird es von Motorradfahrerverbänden als Diskriminierung kritisiert. Im Tal selbst wird das Verbot dagegen überwiegend begrüßt – schon wegen des Motorradlärms.

Das frühlingshafte Wetter seit Ende Februar hat offenbar schon reichlich für Motorradverkehr gesorgt. Jedenfalls haben sich bei der jüngsten Versammlung der CDU Elmstein Mitglieder beklagt, dass nichts gegen die Lärmbelästigung durch rasende Motorradfahrer während der ganzen Woche getan werde. Und RHEINPFALZ-Leser Wilfried Müller hat allein in einer Stunde am vergangenen Sonntag (bei schönen Frühlingswetter) 122 Motorräder gezählt, die durch Appenthal gefahren sind: fast so viele wie Autos (146). Das Elmsteiner Tal wurde erstmals im Jahr 1994 an Wochenenden für Motorräder gesperrt. Zu dieser Anordnung hatte sich die Kreisverwaltung Bad Dürkheim auch auf geharnischte Proteste aus dem Elmsteiner Tal selbst hin entschlossen. Der Grund: In den Jahren 1983 bis 1993 ereigneten sich insgesamt 178 Unfälle mit Motorradbeteiligung, darunter 125 an Wochenenden und Feiertagen. Zu beklagen waren insgesamt 81 Leicht-, 84 Schwerverletzte und neun Todesfälle. Die landschaftlich reizvolle Strecke wurde als „Rennstrecke“ missbraucht von Motorradfahrergruppen, die zum Teil von weither angereist waren. Die Sperrung wurde „zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“ beschlossen. Die Statistik, hat es die Kreisverwaltung Bad Dürkheim unlängst begründet, gebe dem Vorgehen recht: Die Unfallzahlen seien in den vergangenen Jahren konstant niedrig geblieben. Im Jahr 2013 zum Beispiel ereigneten sich insgesamt nur drei Unfälle mit Motorradbeteiligung auf dieser Strecke, davon zwei an Wochentagen. Die Kreisverwaltung dazu: „Daraus ergibt sich, dass auf das Motorradfahrverbot im Elmsteiner Tal im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, besonders der Motorradfahrer selbst, nicht verzichtet werden kann.“ Anwohner indes brauchen keine Extragenehmigung, um ihr Motorrad auch am Wochenende nutzen zu können. Es reiche in diesem Fall das Vorzeigen des Personalausweises, gibt Sina Müller, Pressereferentin der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Auskunft. „In seltenen Fällen werden Ausnahmegenehmigungen ausgestellt, wie zum Beispiel für Menschen, die nicht im Elmsteiner Tal wohnen, dort jedoch Eltern haben, die sie pflegen. Das gilt natürlich nur dann, wenn diese Personen kein Auto besitzen“, erklärt Müller. Außerdem kann bei Nachweis einer Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb im Tal bei der Kreisverwaltung in Bad Dürkheim eine Ausnahmegenehmigung für einen Tag erworben werden. Eine am Anfang des Elmsteiner Tals gelegene Pension hat zudem für ihre Gäste eine generelle Fahrgenehmigung abgeschlossen. Eine Ausnahmegenehmigung holen sich auch die Biker ein, die jedes Jahr anlässlich ihres Bikerfestes auf dem Hambacher Schloss regelmäßig eine Fahrt als Demonstration gegen die Streckensperrung durchs Elmsteiner beantragen und dies auch genehmigt bekommen. An die 400 Motorradfahrer hatten beispielsweise im August 2012 teilgenommen. Sie werden dabei sogar von Polizeibeamten auf Motorrädern begleitet. (ff/lpl)

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