Lindenberg Ehemalige Papierfabrik: Veränderungssperre erlassen

Seit Jahren eine Industriebrache: die ehemalige Papierfabrik Knoeckel & Schmidt in Lindenberg.
Seit Jahren eine Industriebrache: die ehemalige Papierfabrik Knoeckel & Schmidt in Lindenberg.

Die Zukunft des Geländes, auf dem in Lindenberg die ehemalige Papierfabrik Knoeckel & Schmidt steht, ist weiter unklar. Die Gemeinde hat jetzt dafür gesorgt, dass es dort keine unerwünschten Entwicklungen gibt.

Die Mitglieder des Ortsgemeinderats Lindenberg waren sich in ihrer Sitzung in der vergangenen Woche weitgehend einig: Der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2009, einen Bebauungsplan für die Fläche „Neue Maschine, Teilgebiet Süd“ aufzustellen, wird aufgehoben, so ihre einstimmige Entscheidung. Bei einer Enthaltung von Michaela Lattrell (SPD) wurde entschieden, dass für das gesamte Areal „Neue Maschine“ eine Satzung für ein Vorkaufsrecht der Gemeinde und eine Satzung für eine Veränderungssperre erlassen wird. Das teilt Bürgermeister Reiner Koch (FWG) auf Anfrage mit.

Auf dem Areal stehen die Gebäude der früheren Papierfabrik Knoeckel & Schmidt, die im Jahr 2000 ihren Betrieb eingestellt und Insolvenz angemeldet hat. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Teil des Gebiets war 2009 beschlossen worden, weil ein Unternehmen in diesem Bereich ein Krematorium bauen wollte. Das Vorhaben, das der finanziell klammen Gemeinde einiges an Steuer eingebracht hätte, scheiterte letztendlich am Widerstand einiger Bürger.

Da ein Bebauungsplan nicht mehr erforderlich ist, hätte der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, schon seit Jahren aufgehoben werden können. Das war bisher versäumt worden und wurde nun nachgeholt.

Gemeinde hat Vorkaufsrecht

Durch die Satzungen für eine Veränderungssperre und ein Vorkaufsrecht habe die Gemeinde Möglichkeiten, eine Entwicklung des Geländes zu verhindern, die sie nicht möchte: Darüber waren sich die Ratsmitglieder weitgehend einig. Eine Veränderungssperre hat zur Folge, dass auf dem Areal für die Dauer von mindestens zwei Jahren keine größeren Änderungen möglich sind. Bei Bedarf kann eine Veränderungssperre auch vor Ablauf dieses Zeitraums aufgehoben werden. Derzeit befindet sich das Areal in Privatbesitz. Sollten die Eigentümer es verkaufen wollen, hat die Gemeinde zukünftig ein Vorkaufsrecht. Sie muss dieses Vorkaufsrecht aber nicht nutzen.

x