Neustadt Ärztehaus im Angebot

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Die Deutschland-Tochter der italienischen Unicredit Bank AG, seit 2005 Eigentümer der Hypo-Vereinsbank, hat beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung des sogenannten Karl-Engelmann-Bades beantragt. Auf ihren Namen ist eine Grundschuld eingetragen. Der Termin ist für den 15. September festgesetzt. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude war 1993/1994 zu einem Ärztehaus umgebaut worden. Bereits 2010 beantragte die Unicredit Bank die Zwangsverwaltung. Im Grundbuch ist die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts Dr. Schweinhart und Partner als Besitzer eingetragen. Dahinter stehen die drei Privatpersonen Horst Schweinhardt, Volker Beyse und Gunhild Wittmann, der auch zwei Wohnungen in dem Gebäude gehören, die ebenfalls versteigert werden sollen. Die Deutschland-Zentrale der Unicredit-Bank in München bestätigte gestern den Zwangsversteigerungstermin, wollte aber mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis keine weitere Auskunft geben. Vom Amtsgericht ist die auf Insolvenzrecht spezialisierte Mannheimer Kanzlei von Ulf Martini vor vier Jahren als Zwangsverwalter eingesetzt worden. Laut dem zuständigen Sachbearbeiter Nils Reuter ändere sich für die Mieter voraussichtlich nichts: „Es gibt langfristige Mietverträge. Einige Mieter haben ja auch erst verlängert oder auch investiert.“ Die Verwaltung sei problemlos verlaufen. Das Ärztehaus sei in einem guten Zustand. Die Unicredit habe in den vergangenen Jahren immer wieder Gelder für Renovierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Er gehe davon aus, dass sich die Unicredit von dem Gebäude trennen wolle, möglicherweise einen Käufer an der Hand habe. In der Objektbeschreibung listet für die Ermittlung des Verkehrswertes ein Gutachter elf nicht zu Wohnzwecken dienende Raumeinheiten auf. Sie haben nutzbare Flächen zwischen 80 und 290 Quadratmetern. Zu dem Komplex gehören auch drei Garagen und 18 Stellplätze. Das Grundstück ist rund 1600 Quadratmeter groß. Der Verkehrswert wurde mit 1,9 Millionen Euro festgesetzt – ohne die beiden Wohnungen. Beim ersten Zwangsversteigerungstermin muss ein Gebot mindestens 70 Prozent des Verkehrswertes erzielen, bei einem Wiederholungstermin 50 Prozent. Bei einem theoretischen dritten Termin gibt es keine Mindestgrenze mehr. Allerdings kann das Amtsgericht dann immer noch den Zuschlag verweigern oder die Unicredit Bank ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung zurücknehmen. Haydar Akin, der Betreiber der Apo-Rot-Bacchus-Apotheke in dem Ärztehaus am Walter-Engelmann-Platz, berichtete gestern, dass der Mannheimer Zwangsverwalter die Mieter ständig über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden halte. Er könne sich überhaupt nicht über die Zusammenarbeit beklagen und habe deshalb einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen und auch viel Geld in die Modernisierung seiner Apotheke investiert. Die Zwangsverwaltung sei nach seinen Informationen eine Folge der Finanzkrise von 2009. (wkr)

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