Neustadt Neustadt: Anwohnerparken bleibt wie gehabt

Bewohner dürfen in der Zone 1 mit Ausweis parken.
Bewohner dürfen in der Zone 1 mit Ausweis parken. Foto: ffg

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und der Städtetag wollen Anwohnerparken teurer machen. Die Neustadter Stadtverwaltung fühlt sich dabei nicht angesprochen.

Die Gebührenordnung des Bundesverkehrsministeriums sieht für Bewohnerparken bislang eine Höchstgrenze von 30,70 Euro im Jahr vor, die nun auf bis zu 200 Euro erhöht werden soll. Ein Jahresbewohnerparkausweis für die Neustadter Innenstadtzone eins kostet allerdings schon jetzt 180 Euro.

Alf Bettinger, Leiter der Ordnungsbehörde, erklärt auf Anfrage den scheinbaren Widerspruch. Der Bund regele nur die Verwaltungsgebühr für Anwohnerparkplätze. Mit dieser Gebühr bezahle der Bürger die Dienstleistung „Ausstellung eines Parkausweises“. Es handele sich dabei verwaltungsrechtlich um keine Parkgebühr. Und der Anwohner habe auch keinen Anspruch auf einen Parkplatz. „Pro vorhandenem Parkplatz dürfen nämlich bis zu drei Ausweise ausgegeben werden. Wenn die Parkplätze belegt sind, hat der Anwohner Pech“, so Bettinger.

Neustadter Ausweis „höherwertiger“

Neustadt habe sich 2015 bewusst für ein anderes System entschieden und sich dabei an der Landesverordnung für Parkgebühren orientiert. „Wir reden hier von einer Parkraumbewirtschaftung über eine Gebühr, nicht von einer Verwaltungsgebühr“, so der Leiter des Ordnungsamtes. Der Anwohner dürfe damit in der kompletten Zone sein Auto abstellen und habe den Vorteil, auch tatsächlich einen Parkplatz zu finden. Der Neustadter Parkausweis sei zwar teurer, aber höherwertiger als ein klassischer Anwohnerparkausweis. Die Regelung sei damals von den Gremien verabschiedet und auch im Vorfeld rechtlich überprüft worden. Man sehe keine Veranlassung, die Haltung zu überprüfen.

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