Neustadt Mitzahlen müssen alle

Keinen Erfolg hatte die Eigentümerin eines Grundstücks im Gewerbegebiet Forster Straße in Niederkirchen mit ihrem Widerspruch gegen den von der Gemeinde geforderten wiederkehrenden Ausbaubeitrag. Der Kreisrechtsausschuss entschied, dass die Forderung von rund 390 Euro für die Jahre 2016 und 2017 in Ordnung ist und wies den Widerspruch zurück.

Der Sohn der Eigentümerin, der seine Mutter vor dem Kreisrechtsausschuss vertrat, führte zur Begründung des Widerspruchs mehrere Argumente an. Das Grundstück war früher Weinberggelände, könne jetzt aber weder landwirtschaftlich noch gewerblich genutzt werden. Niemand habe Interesse, einen Weinberg mitten in einem Gewerbegebiet zu bewirtschaften. Der Verkauf des Grundstücks an ein Unternehmen für eine gewerbliche Nutzung sei bisher immer an der schlechten Zufahrt zu dem Grundstück gescheitert. Wie der Sohn der Eigentümerin und Achim Martin, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses, erläuterten, führt zu dem Grundstück ein Privatweg, der überwiegend anderen Anliegern gehört. Die Besitzerin habe zwar ein Geh- und Fahrrecht über den Weg, doch sei der Weg in einem sehr schlechten Zustand. Der Grundstücksbesitzer, dem der überwiegende Teil des Weges gehört, habe kein Interesse, diesen instandsetzen zu lassen. Im jetzigen Zustand sei der Weg für einen Gewerbebetrieb nicht akzeptabel. Da das Grundstück an einem Privatweg liege, der kaum befahrbar sei, habe man keinen Vorteil davon, dass Straßen in Niederkirchen erneuert werden, argumentierte der Sohn. Deshalb sei es nicht richtig, dass sich seine Mutter mit den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen an den Kosten für die Erneuerung dieser Straßen beteiligen solle. Zudem sei bei der Berechnung des Ausbaubeitrags für das Grundstück ein Gewerbezuschlag dazugerechnet worden, weil dies für Grundstücke in Gewerbegebieten vorgesehen ist. Doch faktisch sei das Gelände nicht gewerblich zu nutzen. All dies sei kein Grund dafür, dass die Grundstücksbesitzerin keine wiederkehrenden Ausbaubeiträge zahlen muss, so der Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim und Martin übereinstimmend. Es sei Sache der privaten Besitzer des Weges, wenn dieser in einem schlechten Zustand ist. Über diesen Weg komme man jedenfalls auf andere Straßen in Niederkirchen und nutze diese. Und die Grundstückbesitzer eines Ortes, von deren Gelände aus eine Nutzung der Straßen möglich ist, müssten sich auch an den Kosten für die Erneuerung der Straßen beteiligen. Der Sohn regte an, die Straßen des Ortes in mehrere Abrechnungseinheiten aufzuteilen, so dass die Besitzer von Grundstücken im Gewerbegebiet nicht für die Erneuerung von anderen Straßen mitzahlen müssen. Das sei nicht möglich, entgegneten der Vertreter der Verwaltung und Martin. Eine Aufteilung in mehrere Abrechnungsgebiete sei nur möglich, wenn es eine klare Trennung zwischen diesen Gebieten gebe. Das sei in Niederkirchen nicht der Fall, dazu sei der Ort zu kompakt und auch zu klein.

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