Ludwigshafen Wer zahlt die Schäden, an wen kann man sich wenden?

Der Sachschaden geht in die Millionen. Verkohlte Hausfassaden, geborstene Fenster, ausgebrannte, zerstörte oder auch „nur“ eingestaubte Autos. Die Ursache des Unglücks zwischen Oppau und Edigheim ist noch unklar, Haftungsfragen müssen noch geklärt werden. Trotzdem: Wichtig ist nun schnelle und unkomplizierte Hilfe. Ein Überblick.

Unter 0561/9343737 erhalten Anwohner Informationen von der Firma Gascade und können ihre Schadensmeldung aufgeben. Die Versicherungskammer Bayern hat für ihre Kunden die kostenfreie Schadenhotline 0800/62366236 bereitgestellt. Es existiert keine Meldefrist. Die Versicherungen wissen, dass die Betroffenen zurzeit viele Sorgen haben. Dennoch ist es wichtig, dass sie die Schäden melden. Fotos und Listen helfen bei der Dokumentation. Ziel sei es, sagt Stefan Liebl von der Versicherungskammer Bayern, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Es gilt das Verursacherprinzip. Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, ist zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden verpflichtet. Die Haftung schließt Personen- oder Sachschäden ein. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat die Ermittlungen aber gerade erst aufgenommen. Normalerweise müsste man erst den Verursacher ermitteln, die Versicherungskammer Bayern verspricht aber Erstattungsleistungen vorab. Unabhängig davon, ob ein Verantwortlicher für das Unglück ermittelt werden kann, seien Betroffene über ihre eigene Versicherung geschützt, sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Versicherer machten gegebenenfalls ihre Ansprüche später beim Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend. Explosionsschäden sind über eine Feuerversicherung abgedeckt, sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Diese ist normalerweise Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung. Versichert sind das Gebäude selbst, fest eingebaute Elemente und das Gebäudezubehör wie Müllboxen oder Klingelanlagen. Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar abgedeckt. Dazu zählen etwa Elektrogeräte wie Computer, nicht fest eingebaute Möbel oder Teppiche. Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten oder zahlt den Wiederbeschaffungspreis. Schäden an Fahrzeugen, die durch einen Brand oder eine Explosion ausgelöst wurden, sind von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die Reparaturkosten werden in der Regel voll erstattet – abzüglich der Selbstbeteiligung. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Durch die Explosion wurde ein Sand-Gemisch kilometerweit in die Luft geschleudert. Der Niederschlag ist zwar ungefährlich, lässt sich aber nur schwer entfernen. Gascade rät von der Fahrt in die Waschanlage ab, da dauerhafte Lackschäden entstehen könnten. Besser sei eine behutsame Handwäsche. (svw)

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