Ludwigshafen Psychiatrie statt Gefängnis

Für vier Einbrüche, die ein heute 30-jähriger Mann zwischen April und Juli 2012 in Ludwigshafen beging, hat gestern die Zweite Strafkammer am Landgericht Frankenthal eine Haftstrafe von 21 Monaten verhängt. Antreten muss der 30-Jährige die Strafe allerdings nicht. Der Mann wurde zur Unterbringung und Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus verwiesen.

Die Diagnose für den 30-Jährigen lautet: paranoide Schizophrenie. In dem psychiatrischen Krankenhaus ist er bereits seit dem Jahr 2013 wegen einer anderen Verurteilung. Ein stattliches Vorstrafenregister hat der heute 30-Jährige in den vergangenen Jahren angesammelt. Diebstahl, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, Einbruch, Raub und Sachbeschädigung. „Es waren 31 große Straftaten“, staunte auch der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch, als er aus Urteilen zitierte, die bis ins Jahr 2005 zurückreichen. „Es gab keinen Job, den ich hätte machen können. Wenn ich Arbeit gehabt hätte, dann hätte ich so etwas nie gemacht“, versicherte der Mann, der sich gestern erneut vor Gericht wiederfand. Das Geld habe er für Essen, Kleidung und Drogen gebraucht. Immerhin erhalte seine Familie – neben dem Mann gibt es noch sechs Geschwister – aufgrund des nicht geklärten Aufenthaltsstatus, lediglich Zuwendungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, wie sein Sozialbetreuer erklärte. „Das ist die niedrigste Stufe der Sozialleistungen.“ Rund 190 Euro seien das pro Monat gewesen. Die ihm zur Last gelegten Straftaten räume er in vollem Umfang ein, wie sein Verteidiger gleich zu Beginn in einer schriftlichen Erklärung verlas. „Natürlich weiß er nicht mehr alle Details. Es liegt ja auch schon eine ganze Zeit zurück.“ Im Großen und Ganzen habe er die Taten jedoch so begangen, wie es ihm die Anklage zur Last legte. Demnach habe er sich vor knapp vier Jahren Zugang zu drei Erdgeschosswohnungen und ein Appartement in einem Seniorenwohnheim verschafft und dort Bargeld, Schmuck und Wertgegenstände mitgenommen, die er danach verkauft habe. „Zunächst konnte ich bei ihm keine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit feststellen“, berichtete Gutachterin Iris Schick, die den Mann seit 2008 viermal untersuchte, zuletzt im Jahr 2013. „Seine Psychose wurde, auch bedingt durch den Drogenkonsum, schlimmer, bis es mittlerweile keine andere Handlungsoption, als die Unterbringung gibt“, so die Sachverständige. Der Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich, wenn er nicht behandelt werde. „Dass die Behandlung Erfolg haben kann, zeigt die Entwicklung, die er seit 2013 genommen hat“, sagte Schick. Dieser Weg müsse weiter beschritten werden, so das Urteil, in das gleichermaßen die Forderungen von Sachverständiger, Staatsanwaltschaft und Verteidigung eingeflossen sind. (env)

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