Ludwigshafen Melderecht: Amt über Umzüge informieren

Ab November ändert sich das sogenannte Melderecht. Vermieter und Mieter müssen Ein- und Auszüge dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Das teilt der Immobilieneigentümerverein „Haus & Grund“ mit.

Eigentlich wurde die Meldepflicht über den Ein- und Auszug eines Mieters vor 13 Jahren abgeschafft. Nun wird sie zum 1. November mit Inkrafttreten des neuen Melderechts wieder eingeführt. Das soll Scheinanmeldungen verhindern. „Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen“, betont Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von „Haus & Grund“. Denn bei einem Versäumnis drohen beiden Seiten Geldstrafen von bis 1000 Euro. Vermietern, die Scheinadressen anbieten, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die neue Regelung sieht vor, dass der Vermieter oder ein beauftragter Verwalter dem Mieter binnen zwei Wochen den Ein- und Auszug bestätigt. Ohne diese Bestätigung kann sich der Mieter beim Einwohnermeldeamt nicht mehr an- oder abmelden. Mit der sogenannten Vermieterbescheinigung müssen sich Mieter ebenfalls innerhalb der Meldefrist von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. (mix) Noch Fragen? Mehr Informationen zum Thema erhalten Mitglieder bei „Haus & Grund Ludwigshafen“, Telefon 5610170, oder im Netz unter www.haus-und-grund-ludwigshafen.de

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