Manheim Einsprüche gegen Oberbürgermeister-Wahl

Sieg am 9. Juli: Doch das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft drei Einsprüche gegen die Wahl von Christian Specht.
Sieg am 9. Juli: Doch das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft drei Einsprüche gegen die Wahl von Christian Specht.

Wegen mehrerer Einsprüche gegen die Wahl wird Christian Specht (CDU) sein Amt als Oberbürgermeister vielleicht zunächst nur unter Vorbehalt antreten. Eigentlich sollte der bisherige Erste Bürgermeister am Freitag seinen ersten offiziellen Arbeitstag als neues Stadtoberhaupt haben. Doch die Wahl vom 9. Juli ist noch nicht rechtssicher. Mit noch nicht einmal 1000 Stimmen Vorsprung hatte sich Specht gegen den SPD-Bewerber Thorsten Riehle durchgesetzt. Wie eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe am Dienstag auf Anfrage mitteilte, sind von zwei Personen drei Einsprüche gegen die Gültigkeit eingegangen. Vom wem und mit welchem Inhalt blieb offen, da die Aufsichtsbehörde keine Angaben in einem laufenden Verfahren machen wollte. Wie geht es jetzt weiter? Laut Stadt sollen die Einsprüche seitens des Regierungspräsidiums zurückgewiesen werden. Gegen diese Entscheidung könne aber Klage erhoben werden. Die Folge: Die offizielle Amtsübernahme Spechts würde sich verzögern. Laut baden-württembergischer Gemeindeordnung kann ein zum Oberbürgermeister gewählter Bewerber in so einem Fall zum Stadtoberhaupt bestellt werden. Dafür muss am Donnerstag der Gemeinderat zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gremiums entscheidet. Die Amtszeit Spechts würde dann zunächst zwei Jahre betragen. Und erst nach einer entsprechenden Urteilsverkündung würde der 57-Jährige dann offiziell als OB vereidigt werden.

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