Ludwigshafen Der neue Landtag: Briefwahl beginnt am 8. Februar

Im Wahlamt im Rathaus sind schon alle Kisten für die Briefwahlunterlagen gerichtet.
Im Wahlamt im Rathaus sind schon alle Kisten für die Briefwahlunterlagen gerichtet.

Die Ludwigshafener können ab Montag, 8. Februar, ihre Stimmen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März, abgeben. Rund 101.000 Wahlberechtigte gibt es für diesen Urnengang in der Stadt. Die Verwaltung erklärt die Spielregeln für die Briefwahl.

Am 14. März wird über die neue Zusammensetzung des Landtags in Mainz entschieden. Die Landtagswahl findet alle fünf Jahre statt. Die Wähler haben dabei zwei Stimmen: für einen Direktkandidaten und für die Landesliste einer Partei. In Ludwigshafen gibt es zwei Wahlkreise mit insgesamt 13 Direktkandidaten. Zum Wahlkreis 36 (Ludwigshafen I) gehören die Stadtteile Friesenheim, Nord/Hemshof, West, Mitte, Süd, Mundenheim sowie Rheingönheim. Im Wahlkreis 37 (Ludwigshafen II) liegen die Stadtteile Oppau, Edigheim, Pfingstweide, Ruchheim, Oggersheim, Maudach und Gartenstadt. 2016 haben Anke Simon und Heike Scharfenberger (beide SPD) die Direktmandate gewonnen. Beide treten jetzt auch wieder an.

Nach Angaben der Stadt können die Bürger ab Montag, 8. Februar, Briefwahlanträge stellen und ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlunterlagen können unter anderem über die städtische Homepage (www.ludwigshafen.de) oder per Mail an briefwahl@ludwigshafen.de sowie per Post beantragt werden. Wer möchte, kann die Unterlagen auch persönlich im Wahlamt im ersten Obergeschoss des Rathauses abholen. Es wird ab 8. Februar geöffnet sein. Und zwar dienstags bis freitags von 8 bis 12 sowie montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 13 bis 18 Uhr.

Zustellung bis 21. Februar

Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Verwaltung die Bürger darum, die Möglichkeit der Wahl vor Ort im Wahlamt nur in Ausnahmefällen zu nutzen. Für die Abholung der Briefwahlunterlagen ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweises erforderlich. Soll jemand anderes die Unterlagen abholen, muss diese Person mindestens 16 Jahre alt sein und im Wahlamt eine Vollmacht vorlegen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 21. Februar im gesamten Stadtgebiet zugestellt. Wer nach diesem Datum noch keine Wahlbenachrichtigung hat, kann sich unter Telefon 0621/504-3830 an das Briefwahlamt wenden.

Am Freitag direkt vor der Wahl, also am 12. März, wird das Briefwahlamt bis 18 Uhr geöffnet sein. Falls jemand plötzlich erkrankt, kann er auch am Wahlsonntag bis 15 Uhr noch Briefwahl beantragen. Der Wahlbrief muss laut Stadt spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Die einzelnen Wahllokale dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen.

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