Ludwigshafen
Bluttat Oggersheim: Angeklagter zeigt keine Reue
Es dauert eine Weile, bis der schlanke dunkelhäutige Mann im blauen Jogginganzug auf der Anklagebank Platz nimmt. Er ist an Händen und Füßen gefesselt. Zudem tritt er mit einem Fuß nicht auf den Boden auf, bewegt sich stattdessen auf einem Bein hüpfend und gestützt von Justizbeamten durch den Gerichtssaal. Die Ketten seiner Fesseln klirren dabei. Er sagt, infolge einer Schussverletzung am Knie durch die Polizei könne er das Bein nicht mehr durchstrecken. Später erzählt er, dass seine Schusswunden gut verheilt seien und er zwei Gehstöcke bekommen habe, um am Hofgang im Frankenthaler Gefängnis teilnehmen zu können. Wie von Prozessbeteiligten zu hören ist, soll der Mann mittlerweile wieder auf beiden Beinen stehen können. Zieht er eine Show ab?
Es ist nicht die einzige Merkwürdigkeit in dem Prozess, der Klarheit bringen soll über die Bluttat von Oggersheim. Am vierten Verhandlungstag am Donnerstag soll sich der Angeklagte noch einmal zum Tatablauf äußern. Er schildert mit unaufgeregter Stimme, wie er die beiden Handwerker auf offener Straße umgebracht hat. Er habe geglaubt, dass die Männer seine Familie bedroht hätten. Er habe sie „unschädlich“ gemacht. Zuerst habe er den Älteren mit dem Messer angegriffen, weil der näher zu ihm stand. Als der jüngere Kollege zur Hilfe gekommen sei, habe er ihn abgewehrt. Er sei von ihm angegriffen worden. Augenzeugen der Tat hatten hingegen am Vortag berichtet, dass es genau umgekehrt gewesen sei. Der 26-jährige Somalier verwickelt sich während seiner Aussage immer wieder in Widersprüche.
Täter bestreitet Siegerpose
So behauptet er zunächst, das jüngere Opfer sei tot gewesen, als er ihm den Arm abtrennte. „Man sieht, ob jemand noch am Leben ist oder nicht“, sagt er. Nach vielen Nachfragen ist er sich nicht mehr sicher: „Seine Augen waren zu. Daher sah ich nicht, ob er noch am Leben war.“ Augenzeugen hatten berichtet, das Opfer habe noch gelebt. Auf die Frage, warum er den 20-jährigen Jonas S. verstümmelte, meint der Angeklagte: „Ich wollte in den Krieg ziehen und meine Frau und meine Kinder schützen. Wenn man kämpft, dann kann sowas passieren“. Das Abtrennen des Arms sei nach einigen Sekunden zu Ende gewesen.
Ein Anwalt der Opferfamilien will vom Angeklagten wissen, ob das Abschneiden von Gliedmaßen irgendeine religiöse Bedeutung für ihn gehabt habe? „Das was ich getan habe, ist nach meinem Glauben verboten“, lautet die Antwort. Sollte die Verstümmelung eine Strafe sein?, fragt die Anwältin der Familie von Jonas S.. „Ich nahm an, dass die Männer meiner Familie etwas angetan haben, deshalb habe ich das gemacht“, sagt der Angeklagte. Warum er ein wehrlos auf dem Boden liegendes Opfer verstümmelt habe?, fragt die Richterin. Die Frage bleibt unbeantwortet. Der Angeklagte spricht stattdessen darüber, dass er von der Polizei angeschossen und getroffen worden sei, als er bereits am Boden gelegen habe. Fest steht: Der Täter hatte weder Alkohol noch Drogen konsumiert. Das zeigt die Untersuchung einer Blutprobe, wie die Richterin bekanntgibt.
Eine Augenzeugin hatte am Vortag von einer Art Siegerpose des Täters gesprochen, nachdem der die Hand auf den Balkon seiner Ex-Partnerin geworfen hatte und am ersten Tatort in der Philipp-Scheidemann-Straße mit ausgebreiteten Armen vorbeilief. Die Richterin fragt deshalb: „War der Arm eine Kriegsbeute?“ „Wenn man kämpft und wütend ist, kann so etwas passieren“, antwortet der Angeklagte. Ein Anwalt der Opfer hakt nach: „War der Arm eine Trophäe – ja oder nein?“ „Ich verstehe nicht, was Sie meinen“, sagt der Angeklagte. Er rede immer gestenreich mit den Händen. „Was ich gemacht habe, war keine Siegesfeier“, meint er schließlich.
Mordmerkmal Grausamkeit
Die Verstümmlung wird bei dem Prozess immer wieder thematisiert. Grund: Falls der Täter dem noch lebenden Opfer die Hand abgetrennt hätte, wäre dies eine außergewöhnlich grausame Tat, die zu einer Verurteilung wegen Mordes führen könnte. Und aufgrund der Vorgehensweise des Täters könnte eine besondere Schwere der Schuld vom Gericht festgestellt werden. Eine sich an eine Freiheitsstrafe anschließende Sicherheitsverwahrung käme dann ebenfalls in Frage. Der Prozess wird von einem psychiatrischen Gutachter verfolgt, der am Ende eine Einschätzung zur Schuldfähigkeit des Täters abgeben soll. Danach richtet sich die Entscheidung, ob der Mann in ein Gefängnis oder eine geschlossene Psychiatrie muss.
Reue zeigt der Angeklagte bisher nicht. „Ich habe Leute gesucht, die Frauen und Kinder misshandelt haben. Deshalb habe ich die Männer zur Rede gestellt. Wir haben gekämpft“, sagt der 26-Jährige. Er habe erst im Gefängnis erfahren, dass seine Opfer nicht im Haus seiner Ex-Lebensgefährtin wohnten und sie gar nicht kannten. „Es ist halt passiert. Bedauern kann ich nicht aussprechen“, meint der Angeklagte auf Nachfrage der Staatsanwältin.
Ex-Partnerin als Zeugin
Vier weitere Anwohner aus der Philipp-Scheidemann-Straße werden am Donnerstag vernommen, die im Wesentlichen den Tathergang wie die anderen Zeugen schildern: Der Täter stach Jonas S. nieder und trennte ihm den Arm ab. „Es war Horror pur“, sagt ein 44-jähriger Lackierer. Sein 18-jähriger Sohn war auf die Straße gerannt, um Jonas S. zu helfen, doch der war bereits tot. Der Täter sei wenige Meter an ihm vorbeigelaufen. „Ich habe ihm in die Augen gesehen. Er wirkte zufrieden“, erzählt er.
Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt. Dann wird auch die ehemalige Partnerin des Angeklagten vernommen. Laut Staatsanwaltschaft war er nach deutschen Recht nicht mit der Frau verheiratet, die beiden Kinder stammen nicht von ihm. Die Lebensgefährtin hatte sich einige Zeit vor der Bluttat von dem Mann getrennt, fühlte sich von ihm bedroht und hatte deswegen in der Vergangenheit auch die Polizei gerufen. Ihr Anwalt hat beantragt, dass sie nicht persönlich im Gerichtssaal erscheinen muss, sondern per Video vernommen wird. Die Kammer will bis Freitag darüber entscheiden.