Ludwigshafen Ab Montag Kitas und weiterführende Schulen geschlossen

Verwaiste Klassenzimmer: Ab Montag findet ab der 5. Klasse nur noch Fernunterricht statt.
Verwaiste Klassenzimmer: Ab Montag findet ab der 5. Klasse nur noch Fernunterricht statt.

Ludwigshafen hat die zweithöchsten Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz. Die Stadtverwaltung verschärft deshalb erneut die Corona-Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Das betrifft die Kitas, Schulen, Sport und den Einzelhandel. Ein Überblick

Seit mehreren Tagen liegt der Inzidenzwert in Ludwigshafen über der 200er-Marke. Am Mittwochnachmittag lag der Wert bei 227 – er beschreibt die Anzahl der Neuinfektionen binnen einer Woche bezogen auf 100.000 Einwohner. Ab 50 gilt eine Kommune als Risikogebiet. „Die Zahlen sind alarmierend und werden voraussichtlich in den kommenden Tagen und Wochen weiter steigen. Die Situation in Ludwigshafen ist so schlimm, wie sie seit Ausbruch der Pandemie noch nie war“, sagte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) am Mittwochnachmittag. Die Kapazitäten des Gesundheitssystems in der Stadt stießen an Grenzen. Die Stadtspitze verschärfe deshalb die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und setze damit Vorgaben der Landesregierung um. Die neue Verordnung gilt erst einmal bis 25. April.

Fernunterricht an Schulen:

Ab kommender Woche findet nur noch Fernunterricht an weiterführenden Schulen und Berufsschulen statt. Die Schüler ab der 5. Klasse sollen zu Hause bleiben und werden über das Internet unterrichtet. Prüfungen können aber weiterhin im Präsenzunterricht stattfinden, wie Schuldezernentin Cornelia Reifenberg (CDU) informierte. An den Grund- und Förderschulen bleiben die Schüler wie bisher im sogenannten Wechselunterricht – dabei werden die Klassen geteilt, die Kinder werden zu verschiedenen Zeiten unterrichtet. Grund: Lehrkräfte an den Grundschulen haben ein Impfangebot erhalten und Fernunterricht ist bei den jüngeren Kindern problematischer.

Kitas im Notbetrieb:

Alle Kindertagesstätten in Ludwigshafen bleiben ab Montag geschlossen. In allen Einrichtungen wird aber eine Notbetreuung eingerichtet für Kinder berufstätiger Eltern beziehungsweise berufstätiger Alleinerziehender, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Die Notbetreuung ist auch für Kinder geöffnet, bei denen dies aus sozialpädagogischen Gründen notwendig ist und die aufgrund der bevorstehenden Einschulung im Sommer weitere Unterstützung benötigen. Die Stadtverwaltung appelliert an Eltern, soweit möglich, eine häusliche Betreuung sicherzustellen. Der Notbetrieb der Kindertagesstätten und der Fernunterricht sollen Kontakte reduzieren und damit das Ansteckungsrisiko verringern, das durch die britische Virusvariante höher als zuvor sei, erläuterte Dezernentin Reifenberg.

Testpflicht beim Friseurbesuch:

Friseurbesuche, Fahrschulstunden und außerschulischer Einzel-Musikunterricht sind ab Donnerstag nur noch bei Vorlage eines negativen Corona-Tests zulässig. Kunden müssen einen Antigentest mit entsprechendem Ergebnis vorweisen.

Beschränkungen im Einzelhandel:

Die Stadt verfügt die Schließung von Buchhandlungen, Baumärkten, Blumenläden und Gärtnereien für den normalen Kundenverkehr. Die Geschäfte dürfen aber noch Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln betreiben. Den Läden ist es gestattet, Einzeltermine an Personen zu vergeben, die demselben Hausstand angehören. Sie dürfen den Laden betreten, müssen aber ihre Kontaktdaten angeben. Auch im restlichen Einzelhandel bleibt es wie bisher möglich, nach Anmeldung einzukaufen.

Ausgangssperre bleibt, Verweilverbot gekippt:

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr bleiben bestehen. Die Verweilverbote am Wochenende, die für öffentliche Plätze, Straßen und Parks galten, werden ab sofort aufgehoben. Grund: Zum einen bezweifeln Experten mittlerweile, dass es im Freien bei ausreichend Abstand ein erhöhtes Infektionsrisiko gibt. Zum anderen befürchtet die Stadt, dass ein Verweilverbot gerichtlich gekippt werden könnte. In der Praxis hatte sich zudem gezeigt, dass die Menschen sich nicht davon abhielten ließen, bei schönem Wetter in Parks und auf Sitzbänken zu verweilen.

Weitere Verbote für Sport:

Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist nur noch im Freien zulässig – und nur alleine oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören.

Maske im Auto:

Mitfahrer in privaten Kraftfahrzeugen aus verschiedenen Haushalten müssen eine medizinische Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht für die Fahrer.

Noch Fragen?

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und die dazugehörige Begründung sind auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de einsehbar. Die städtische Corona-Hotline 0621/504-6000 beantwortet ebenfalls Fragen zu den Neuerungen (montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr).

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