Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Missbrauchsfall Edenkoben: Zweifel an Aussagen des Angeklagten

Der Angeklagte liefert immer wieder befremdliche Erklärungen.
Der Angeklagte liefert immer wieder befremdliche Erklärungen.

Ein medizinisches Gutachten bringt am dritten Prozesstag zum Missbrauchsfall Edenkoben die Aussagen des Angeklagten ins Wanken. Seine Erklärungen sind mitunter befremdlich.

Stand der Angeklagte unter Drogen, als er am 11. September 2023 ein zehnjähriges Mädchen in Edenkoben entführt und später in einer ehemaligen Papierfabrik in Lindenberg sexuell missbraucht hat? Das jedenfalls hatte der 62-Jährige zum Auftakt des Prozesses gegen ihn vor dem Landgericht Landau so dargestellt. Weil er nach seiner Haftentlassung im Juli 2023 gejagt und angegriffen worden sei, habe er nicht mehr schlafen können, berichtete der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung. Ein Bekannter habe ihm geraten, es mal mit Haschisch zu probieren. „Das hat mir den Kopf kaputt gemacht.“ Für den mehrfach wegen Sexualdelikten Vorbestraften ist das die Erklärung für das Verbrechen, das er laut seines Geständnisses begangen hat.

Aber: Der Verlauf des dritten Prozesstags lässt gehörige Zweifel an dieser Darstellung aufkommen. Die Vorsitzende Richterin Claudia Kurtze verliest am Mittwoch das toxikologische Gutachten der Universitätsmedizin Mainz. Das Ergebnis: Im Blut des Angeklagten, das ihm am Tag der Tat abgenommen worden ist, sind keinerlei Drogen nachweisbar. Dasselbe gilt für Alkohol – auch davon keine Spur. Einzig der Wirkstoff Tamsulosin, der bei Symptomen einer Prostatavergrößerung eingesetzt wird, kann im Blut nachgewiesen werden. Dieser Stoff habe aber keine Relevanz für die Steuerfähigkeit, sagen die Gutachter. Fazit: Es habe keine merkliche Beeinflussung durch Drogen oder Alkohol gegeben, sind sich die Mediziner sicher.

Trotz Verbots Mädchen angesprochen

Weder der Angeklagte noch seine Verteidigerin, Gabriele Haas aus Ludwigshafen, äußern sich dazu. Anders ist das im Anschluss an zwei Videos, die abgespielt werden. Aufgenommen vom 62-Jährigen selbst, ist darin ein kleines Mädchen auf der Rückbank eines Autos zu sehen. „Meine Tochter hat so ausgesehen wie du“, hört man den Angeklagten zu der Neunjährigen sagen. Die vom Beifahrersitz aus gefilmten Szenen sind völlig verwackelt, zwischendurch scheint das Handy zu Boden zu fallen. Immer wieder stellt der Mann dem Mädchen Fragen. Von welcher Marke das Handy denn sei oder wie lange sie schon hier in Deutschland sei. Kurzum: Es ist ein belangloser Smalltalk. Allerdings einer, der so nie hätte stattfinden dürfen.

Denn die Videos stammen vom 29. August 2023. Zu dieser Zeit hatte der Angeklagte Führungsauflagen. Darunter auch die, dass er nicht aktiv Kontakt zu Kindern suchen dürfe. Die Aufnahmen scheinen einen Verstoß dagegen zu dokumentieren. Doch der 62-Jährige sieht darin überhaupt kein Problem. „Warum soll ich nicht mal ein Video machen?“, fragt er voller Unverständnis. „Ist da was Schlimmes drauf zu sehen?“ Entstanden seien die Aufnahmen auf einer Raststätte, so die Erklärung des Angeklagten. Er sei mit einem Kumpel und einer Frau auf dem Weg nach Kroatien gewesen, um dort den Vater des Mädchens abzuholen. Der sei wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe im Gefängnis gewesen. In einer Fahrpause seien die anderen Insassen in die Raststätte gegangen, er sei eben mit dem Mädchen im Auto geblieben. Ob diese Geschichte der Wahrheit entspricht, ist unklar.

Termine für Psychotherapie nie wahrgenommen

Ebenso schleierhaft äußert sich der Angeklagte dazu, warum er immer wieder Termine bei der Psychotherapeutischen Ambulanz der Justiz (PAJu) in Ludwigshafen sausen gelassen hat. In den Jahren 2012, 2017 und 2019 sei er für eine Behandlung in der Einrichtung vorgesehen gewesen, erklärt der Bewährungshelfer des 62-Jährigen im Zeugenstand. Ebenso wie nach seiner letzten Haftentlassung 2023 sei er auch damals nie dort aufgetaucht. Während der drei Jahre und acht Monate Haft sei er täglich beleidigt und bedroht worden, sagt der Angeklagte. „Man hat mir aber überhaupt nicht geholfen.“ Er sei deshalb ziemlich sauer gewesen. „Warum soll ich dann nach der Entlassung immer nach Ludwigshafen fahren? Das kostet ja auch immer Geld, da hinzufahren.“ Also habe er sich das einfach gespart.

Eine weitere Aussage des Bewährungshelfers wirft derweil Fragen dahingehend auf, ob nach der Haftentlassung des Angeklagten alles getan wurde, um eine weitere Straftat zu verhindern. Denn der Zeuge berichtet, dass es am 2. August eine Fallkonferenz gegeben habe, in der es um die Gefährlichkeit des Mannes gegangen sei. „Man ist auch davon ausgegangen, dass er gegen Auflagen verstoßen wird.“ Es sei davor gewarnt worden, dass es zu Übersprungshandlungen kommen könnte, wenn der Ex-Häftling sich in die Ecke gedrängt fühle, präzisiert der Bewährungshelfer. „Er wurde als manipulativ eingeschätzt.“ Dass die Gefahr, die von dem 62-jährigen Neustadter ausgeht, bekannt war, verhinderte am Ende aber nicht, dass er erneut zuschlagen konnte.

x