Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Geldwäschegesetz: Wie werde ich das Bargeld los?

Das neue Geldwäschegesetz bedeutet für Banken Aufwand.
Das neue Geldwäschegesetz bedeutet für Banken Aufwand.

Seit 1. August müssen Menschen, die fünfstellige Geldbeträge auf ihr Bankkonto einzahlen wollen, die Herkunft nachweisen. Die regionalen Banken erklären, wie das geht, welchen Aufwand sie damit haben – und was ist, wenn man unter einer Matratze 20.000 Euro findet.

Manchmal kann es schnell gehen – man verkauft ein Auto oder andere Wertgegenstände, der Käufer bezahlt bar, und man hat plötzlich ziemlich viele Geldscheine in der Hand. Meistens bringt man diese dann zur Bank und zahlt sie aufs Konto ein. Seit dem 1. August ist das schwieriger – das neue Geldwäschegesetz ist in Kraft getreten. Die Banken müssen bei der Einzahlung von Geldbeträgen ab 10.000 Euro die Herkunft prüfen. Darauf weist beispielsweise die Sparkasse Südpfalz in der Filiale in der Landauer Ostbahnstraße per Aushang hin. Das Gesetz hat Folgen für Kunden und die Institute.

Bei über 100.000 Girokonten komme es im Prinzip täglich vor, dass jemand mehr als 10.000 Euro in bar bei der Sparkasse abgeben will, sagt Frank Pfirmann. Er ist Bereichsdirektor Vertriebsmanagement bei der noch recht neuen Sparkasse, die aus der Fusion zwischen den Instituten Germersheim-Kandel und Südliche Weinstraße hervorgegangen ist. Meistens handele es sich um Firmenkunden, die viel Bares einzahlen wollen, sagt Pfirmann. Das sei völlig unproblematisch.

Wie weist der Kunde die Herkunft nach?

Bei der anderen großen Bank der Region, der VR-Bank Südpfalz, sei die Zahl der hohen Geldeinzahlungen „überschaubar“, sagt Vorstand Jürgen Büchler. Auch hier handele es sich meist um Geschäftskunden, die mit fünfstelligen Barbeträgen in den Filialen erschienen.

Aber auch Privatpersonen kommen manchmal mit viel Geld zur Bank, berichten die beiden Institute. Meistens stamme das Geld von Autoverkäufen, manch einer mache auch Edelmetall zu Bargeld und in seltenen Fällen stamme das Geld aus Auflösungen von Konten oder Sparbüchern, zählt Pfirmann auf. Die Kunden ließen sich das Guthaben manchmal bar geben und zahlten es auch bar wieder ein.

Doch wie weist der Kunde das nach? Autos würden meist mit Kaufvertrag verkauft, auch bei Edelmetallen existierten Abrechnungen, bei Kontoauflösungen gibt es ebenfalls Dokumente, sagt Pfirmann. „Eigentlich hat es bisher gar keine Probleme gegeben.“ Die VR-Bank rät dazu, bei hohen Beträgen immer einen Kaufvertrag zu erstellen – völlig unabhängig vom Geldwäschegesetz. Meist existieren also Dokumente, aber es gibt Fälle, in denen es auch keine Nachweise gibt. Was ist dann? Ein hypothetisches Beispiel.

Herkunft plausibel begründen

Nehmen wir an, ein Verwandter ist verstorben und die Erben finden unter der Matratze die Ersparnisse. Hier gibt es keinen Nachweis. Zunächst ist der Fall sehr hypothetisch, sagt Pfirmann und lacht. Ihm sei nicht bekannt, dass dies hier schonmal vorgekommen ist. Aber: In diesem Fall könne der Kunde sich an seinen Berater wenden, um das zu erklären. „Wir würden es auch in so einem Fall hinbekommen.“ Das sagt auch die Volksbank. Die Erklärung müsse „nachvollziehbar und plausibel“ sein, sagt Büchler. „Da wir als regionale Bank unsere Kunden gut kennen, wird es für unsere Kunden in aller Regel einfacher sein, die Herkunft plausibel zu begründen.“ Das gilt natürlich auch für die Sparkasse. Soweit sind die Banken also einer Meinung, doch die Auswirkungen des Gesetzes beurteilen beide doch recht unterschiedlich.

Bürokratie nimmt zu

VR-Bank-Vorstandsmitglied Büchler sieht es als Herausforderung an, „Fälschungen von vorgelegten Dokumenten zu erkennen. Insofern stellt sich natürlich schon die Frage, ob die Neuregelung wirklich effektiv wirkt“. Die Bank geht davon aus, dass ein hoher Aufwand durch die Prüfung entstehe, man aber so relativ wenige Geldwäscher finden dürfte. Das glaubt auch Pfirmann, aber er geht davon aus, dass das neue Gesetz eine präventive Wirkung entfalten dürfte. Das Gesetz führe zu einem Mehraufwand, das sei klar. Aber: „Das haben wir auch an ganz vielen anderen Stellen.“ Seit der Bankenkrise 2008 nehme die Bürokratie bei den Banken deutlich zu – als ein Beispiel nennt Pfirmann die Dokumentation von Beratungsgesprächen in Protokollen. „Das wirkt sich auch auf Kosten und Effizienz aus.“

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