Landau Ermittlungen wegen tödlichen Astbruchs eingestellt

Die Unglücksstelle im Grünzug beim Fort.
Die Unglücksstelle im Grünzug beim Fort.

Der Tod eines 84-jährigen Fußgängers, der am 11. Mai bei einem Sturm in Landau von einem herabstürzenden Ast erschlagen wurde, war ein Unglücksfall. Die Staatsanwaltschaft Landau teilte am Donnerstag mit, dass sie ein Verfahren wegen des Verdachts auf Fremdverschulden eingestellt habe.

Unter anderem war geprüft worden, ob die für die Baumpflege verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Landau ihre Sorgfaltspflichten verletzt hatten. Laut Staatsanwaltschaft ergab das Gutachten eines Sachverständigen dafür keine Anhaltspunkte. Die Stadt hatte bereits am Unglückstag erklärt, der betreffende Baum im Grünzug beim Fort sei erst sechs Monate zuvor – am 25. November – von einem Baumsachverständigen kontrolliert worden. Nach Einschätzung des Sachverständigen habe das Grünflächenamt die Kontrolle angemessen, mit einer ausreichenden Kontrollintensität und nach den Richtlinien für Baumkontrollen vorgenommen.

Nach den Feststellungen des Sachverständigen sei der letztlich dem Starkwind geschuldete Unfall nicht vorhersehbar gewesen. Es habe sich somit um einen tragisches Unglück gehandelt. Der Mann war zwar noch an Ort und Stelle von einem Notarzt versorgt worden, aber seinen Verletzungen erlegen.

x