Landau
Bauprojekte: Kein Verschiebebahnhof bei geförderten Wohnungen
Seit 2019 gibt es in Landau eine Quotierungsrichtlinie beim Mietwohnungsbau. Es war der erste Versuch, dem Wohnraummangel etwas entgegenzusetzen. Anders als das jüngste Zweckentfremdungsverbot, das Leerstände beseitigen soll, war das Thema seinerzeit nicht sonderlich umstritten. Mit Quotierung ist gemeint, dass Bauherren bei größeren Neubauvorhaben mit mehreren Wohneinheiten genau ein Drittel der Flächen als geförderten Wohnraum schaffen müssen, also als bezahlbaren Wohnraum mit gedeckelten Mieten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
Dennoch: Versuche, dies aufzuweichen oder zu umgehen, gibt es. Beispielsweise bei einem Bauvorhaben auf einem 3300 Quadratmeter großen Grundstück am Spitalmühlweg. Dort plant ein Bauherr eine Nachverdichtung mit zwei Mehrfamilienhäusern mit je fünf Wohnungen sowie zwei Mehrfamilienhäusern mit je drei Wohnungen plus zwei Einfamilienhäusern im rückwärtigen Bereich, von denen eines von der Straße „Am Lohgraben“ aus erschlossen werden soll. Es geht also um 18 neue Wohnungen, wo derzeit noch ein kleines Einfamilienhaus und einige Nebengebäude stehen.
Investor will keine Sozialwohnungen
Das Bauamt hält diese Nachverdichtung für gut, tut sich aber mit einem besonderen Wunsch des Bauherrn schwer: Der bereitet ein weiteres Projekt in der Zweibrücker Straße vor und würde gerne nur dort den geforderten bezahlbaren Wohnraum schaffen. Begründet hat er dies damit, dass er für den Spitalmühlweg einen Investor an der Hand habe, der das komplette Paket erwerben würde – aber nur ohne geförderten Wohnraum.
Laut Boris, dem digitalen Verzeichnis der Bodenrichtwerte, ist das Grundstück an der Zweibrücker Straße unweit des attraktiven Goetheparks mit 360 Euro pro Quadratmeter sogar 40 Euro teurer als das am Spitalweg. Es ist aber auch deutlich kleiner. Zudem herrscht im Bereich westlich des Stadions weniger Verkehr, es ist dort ruhiger und das Bauvorhaben möglicherweise renditestärker.
Wohnungsbau zum Erliegen gekommen
Das Bauamt räumt ein, dass in begründeten Fällen Abweichungen von der Quotierungsrichtlinie möglich seien. Grundsätzlich gelte jedoch die Verpflichtung zur anteiligen Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum für jedes einzelne Bauvorhaben, ein Verschieben zu einem anderen Projekt sei nicht vorgesehen. Die genannte Begründung überzeugt die Verwaltung nicht. Sie betont vielmehr, dass sie eine sozial ausgewogene und stabile Bevölkerungsstruktur und einen Wohnungsmix für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen anstrebt, eine Durchmischung statt der Trennung.
Bauamtsleiter Christoph Kamplade hat zudem Zweifel an der Begründung angemeldet: Aufgrund der derzeitigen Marktlage mit hohen Zinsen und hohen Baukosten könne kaum noch ohne Förderung gebaut werden. Der frei finanzierte Wohnungsbau sei in vielen Städten vollständig zum Erliegen gekommen, heißt es in der Beschlussvorlage für den Bauausschuss. Bernd Löffel schlug vor, den Wunsch des Bauherrn als Hebel zu nutzen und von ihm eine höhere Sozialwohnungsquote an der Zweibrücker Straße zu fordern. Florian Maier (SPD) warnte, dass der Bauherr im schlimmsten Fall das Projekt an der Spitalmühle durchziehen, aber das an der Zweibrücker Straße aufgeben könnte. Dann gäbe es gar keinen geförderten Wohnraum. Am Ende folgte der Ausschuss bei einer Gegenstimme der FWG mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung, einer Verschiebung des geförderten Wohnraums nicht zuzulassen.