Landau Außenbereich ist keine Komfortzone

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Walter Wessa fühlt sich vom Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) wie ein Aussätziger behandelt. Er und einige Nachbarn wohnen in drei Häusern im Pockensatz und kommen nicht mehr in den Genuss der gewohnten Müllabfuhr. Der EWL schließt sie vom Holdienst aus und erwartet, dass sie Tonnen und Wertstoffsäcke zu einem weit entfernten Sammelplatz bringen. Den Pockensatz-Bewohnern, alles in allem vier Familien, ergeht es seit Ende November so wie vielen anderen Landauern: Die Müllabfuhr fährt ihre Anwesen nicht mehr an. Gründe dafür können zu enge Straßen sein, zu niedrige Durchfahrtshöhen, Sackgassen ohne Wendemöglichkeit oder unbefestigte Wirtschaftswege. Im Pockensatz fehlt es an der geforderten Mindestbreite der Zufahrt von durchgängig 4,75 Meter. In allen diesen Fällen würde der EWL seinen Versicherungsschutz riskieren, wenn er den Müll noch am Grundstück abholen und dabei einen Unfall verursachen würde (wir berichteten mehrfach). Anders als in den meisten übrigen Fällen sollen die Pockensatzler aber nicht in den Genuss des Hol- und Bringdienstes kommen, der Tonnen und einen Teil der Wertstoffe gebührenfrei am Grundstück abholt, zum Sammelplatz bringt und die Gefäße nach der Leerung auch wieder zurückrollt. Im vorliegenden Fall befindet sich der Sammelplatz an der Kreuzung Raimund-Huber-Straße/Pockensatz, nach Wessas Schätzung etwa 200 Meter entfernt. „Die meisten von uns sind schon um die 80 Jahre alt“, sagt er – da sei ihnen ein so weiter Weg mit schweren Tonnen oder Säcken nicht mehr zuzumuten. Das gelte um so mehr zur Herbst- und Winterzeit, wenn Laub oder Schnee und Eis die ungeräumte Zufahrtsstraße in eine Rutschbahn verwandeln. Er könne die Beschwerden nachvollziehen, ihnen aber nicht abhelfen, sagt der EWL-Vorstandsvorsitzende Bernhard Eck. „Der Pockensatz ist Außenbereich.“ Das bedeute, dass Gebäude außerhalb der geschlossenen Bebauung als privilegierte Vorhaben errichtet worden seien. Dort gebe es nur ein Mindestniveau an Erschließung und daher auch nicht den vollen Entsorgungsservice, aber die Eigentümer würden auch nicht zu den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen herangezogen. „In der Jugend ist das kein Problem, aber im Alter hätte man dann gerne den vollen Service“, sagt Eck. Nach seiner Überzeugung kann der Gemeinschaft der Gebührenzahler aber nicht auferlegt werden, die höheren Kosten für die Müllentsorgung im Außenbereich mitzufinanzieren. Er verweist die Betroffenen auf die Möglichkeit, einen Hausmeisterservice zu beauftragen. Der Vorstandsvorsitzende weiß von insgesamt 30 Anwesen im Außenbereich, die bereits angeschrieben wurden oder noch angeschrieben werden, weil für sie Sammelstellen eingerichtet wurden oder werden. Grundlage dafür ist Paragraf 11, Absatz 5 der Abfallwirtschaftssatzung: „Können Grundstücke mit dem Abfallsammelfahrzeug nicht angefahren werden, legt der EWL Bereitstellungsorte an der nächsten befahrbaren Straße fest.“ Im Übrigen habe der EWL Wessa einen rechtsfähigen Bescheid geschickt, gegen den er juristisch vorgehen könne. „Wenn das Gericht etwas anderes festsetzen sollte, werden wir es umsetzen“, sagt Eck. Keine Abhilfemöglichkeiten sieht Eck bei einer anderen Beschwerde: Michael Bullinger hatte kritisiert, dass der Hol- und Bringdienst des EWL nicht die schweren Glassäcke umfasst. Er weiß zwar um die Zuständigkeit des Dualen Systems, aber den Betroffenen sei es egal, in wessen Zuständigkeitsbereich der Missstand falle. Eck betont, dass der EWL keine Gebühren für eine Abfallfraktion einsetzen dürfe, deren Entsorgung privatwirtschaftlich geregelt ist. Beim Dualen System wird die Entsorgung über Gebühren für den Grünen Punkt finanziert, die Bestandteil des Kaufpreises sind. „Wir haben versucht, auf das Duale System einzuwirken“, damit dieses ebenfalls einen Holdienst einrichte. Doch damit habe sich der EWL bisher nicht durchsetzen können, bedauert Eck. |boe

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