Kreis Südliche Weinstraße Nichts für nebenher

Im Schloss in Bad Bergzabern residieren Verbands- und Stadtbürgermeister. Während der Verbandsbürgermeister seine Aufgaben haupt
Im Schloss in Bad Bergzabern residieren Verbands- und Stadtbürgermeister. Während der Verbandsbürgermeister seine Aufgaben hauptamtlich erledigt, ist der Stadtchef nur ehrenamtlich tätig.

«Südliche Weinstrasse.» In der Regel sei er 30 bis 40 Stunden pro Woche für Bad Bergzabern im Einsatz, rechnet Stadtbürgermeister Fred-Holger Ludwig (CDU) vor: „Wie soll das jemand schaffen, der noch berufstätig ist?“ Beim Neujahrsempfang der Stadt hatte Ludwig das Thema hauptamtlicher Bürgermeister auf die Tagesordnung gebracht, nachdem er aufgezählt hatte, welche Initiativen gestartet und Projekte umgesetzt werden sollen, um das 8151 Bürger zählende Kurstädtchen voranzubringen (wir berichteten). „Um diese Pläne alle umzusetzen, stellt sich die Frage, ob unsere Stadt mit all ihren Teilaufgaben wie Heilklimatischer Kurort, Staatsbad, Stadtwerke, Gartenamt, Therme, historische Stadtentwicklung, Zentrenmanagement, Kurpark und städtische Immobilien noch im Ehrenamt handhabbar ist, oder ob man unabhängig von der Einwohnerzahl eine Hauptamtlichkeit anstreben müsste“, sagte Ludwig beim Neujahrsempfang. Er wolle das als Denkansatz für die Zukunft verstanden wissen. „Der Stadtbürgermeister-Posten in Bad Bergzabern ist eigentlich ein Full-Time-Job“, unterstreicht Ludwig im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Zu den bereits genannten Aufgaben kämen noch einige hinzu. „Ich bin jeden Tag im Büro“, betont er. Dazu kämen Stadtrats- und Ausschusssitzungen, die vorbereitet werden müssten, sowie viele Veranstaltungen. „Man muss sich ja überall einmal sehen lassen“, sagt Ludwig. Noch praktiziert der 71-Jährige als Gynäkologe. „Ich habe als Arzt einen onkologischen Schwerpunkt, da behandele ich viele chronisch Kranke.“ Die könne er nicht im Stich lassen. Er habe seine Zeit in der Praxis auf ein Minimum reduziert. Seine Sprechzeiten lege er auf Montag und Dienstag. „Oder auf spätabends.“ Er wolle die Diskussion um die Hauptamtlichkeit anstoßen, auch weil er sich Gedanken über mögliche Amtsnachfolger mache. „Jemand, der voll im Berufsleben steht, wird sich kaum zur Verfügung stellen.“ Aber wovon hängt es ab, ob eine Kommune in Rheinland-Pfalz einen hauptamtlichen Bürgermeister haben darf? Das Kriterium sei nicht die Einwohnerzahl, sondern der kommunalrechtliche Status, erklärt das Innenministerium in Mainz auf Anfrage. Hauptamtliche Bürgermeister gebe es außer in den derzeit 143 Verbandsgemeinden nur in den zwölf kreisfreien Städten – dazu zählt auch Landau–, den acht großen kreisangehörigen Städten – das sind Andernach, Mayen, Neuwied, Lahnstein, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Bingen und Ingelheim – sowie in den 22 verbandsfreien Gemeinden. Dazu zählen in der Pfalz Bad Dürkheim, Grünstadt, Haßloch, Germersheim, Wörth, Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Mutterstadt und Schifferstadt. In Städten und Gemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören, sei der Bürgermeister immer ehrenamtlich tätig, heißt es aus Mainz. Die Diskussion, ob es Ortsgemeinden ab einer bestimmten Einwohnerzahl ermöglicht werden sollte, den Ortsbürgermeister hauptamtlich zu bestellen, werde seit vielen Jahren immer wieder kontrovers geführt – auch in den Gremien des Gemeinde- und Städtebundes, der dazu bislang eine ablehnende Haltung eingenommen habe. Herxheims Ortsbürgermeister Franz-Ludwig Trauth (CDU) springt seinem Kollegen aus Bad Bergzabern bei. „Ich kann die Position nur unterstreichen“, sagt er im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Er selbst sei jeden Tag im Büro, an vielen Abenden gebe es Sitzungen, auch an den Wochenenden nehme er Termine wahr. Zusammengezählt komme er pro Woche auf zirka 50 bis 60 Arbeitsstunden – und das im Ehrenamt. Die Stadt Bad Bergzabern und die Ortsgemeinde Herxheim sind in ihren thematischen Zuschnitten vergleichbar. Auch in Herxheim hängen viele Geschäftsbereiche an der Ortsgemeinde, die anderswo auf Verbandsgemeindeebene angesiedelt sind. Im Großdorf sind das etwa das Waldfreibad, das Jugendzentrum, die Kitas, die Villa Wieser und das Museum. Kitas und Altenzentrum hätten zusammengezählt 225 Mitarbeiter, für diese trage er die Personalverantwortung, sagt Trauth. Es sei aber nicht nur die Anzahl der Aufgaben, auch deren Komplexität nehme immer mehr zu. Trauth sieht wie Ludwig das Problem, dass Ämter mit diesen Zuschnitten nur schwer nebenher wahrnehmbar seien, es gehe in diesem Zusammenhang auch darum, qualifiziertes Personal zu bekommen, denn in der Wirtschaft herrschten im Vergleich wesentlich bessere Bedingungen. Die Frage der Hauptamtlichkeit sei aber natürlich auch eine Frage der Kosten für die Kommunen, deshalb sei er eher zurückhaltend, ob sich durch diese Debatte im Land etwas ändern könnte. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße kann den Bürgermeistern in Bad Bergzabern und Herxheim in Sachen Hauptamtlichkeit jedenfalls wenig Hoffnung machen. Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz schreibe vor, wann ein Bürgermeister hauptamtlich tätig sei. In Kommunen, die einer Verbandsgemeinde angehören, sei der Bürgermeister grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Dies regelt Paragraf 51, Absatz 1, der Gemeindeordnung. „Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nicht möglich. Demnach kann der Bürgermeister der Stadt Bad Bergzabern nach derzeitiger Rechtslage nicht hauptamtlich tätig sein“, informiert die Kreisverwaltung. Es bleibe jedoch abzuwarten, „ob es im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform II bei dieser gesetzlichen Regelung bleibt“. Es lohnt sich ein Blick über die Landesgrenzen hinaus, etwa nach Baden-Württemberg. Dort sind Bürgermeister in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern grundsätzlich hauptamtlich tätig. Ihre Amtszeit dauert acht Jahre. In Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern sind die Bürgermeister in der Regel Ehrenbeamte auf Zeit. Ausnahmen sind möglich. So können auch kleinere Gemeinden ihre Hauptsatzung dahingehend ändern, dass ihr Oberhaupt seinen Job hauptamtlich versehen darf.

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