Kreis Germersheim Hördt: Zum zweiten Mal greift ein Hund einen kleineren Hund an

Manchmal müssen Hunde beim Gassigehen einen Maulkorb tragen. Das können Ordnungsämter verfügen.
Manchmal müssen Hunde beim Gassigehen einen Maulkorb tragen. Das können Ordnungsämter verfügen.

Beißvorfälle mit Hunden und zwischen Hunden gibt es immer wieder. Nicht alle werden bei den Ordnungsämtern der Verbandsgemeinden und Städte angezeigt. In der Verbandsgemeinde Rülzheim kommt es zu höchstens einem Beißvorfall pro Halbjahr.

In Hördt gab es Ende April dieses Jahres einen Vorfall, bei dem ein kleinerer Hund beim Gassigehen von einem größeren Mischlingshund so schwer verletzt wurde, dass er an den Bissverletzungen starb. Die Besitzerin ging mit ihrem kleinen Hund eine Straße im Ort entlang, als ein größerer Hund die geöffnete Hoftür ausnutzte und sich auf den kleineren stürzte. Das war bereits der zweite Beißvorfall mit dem Hund innerhalb weniger Jahre.

Keine Neuheit

Sven Diener, Leiter des Ordnungsamtes bei der Verbandsgemeinde Rülzheim, erzählt nach dem Blick in die Akte, dass der Hund im Jahr 2014 schon einmal einen anderen Hund schwer verletzt hatte. Auch das ereignete sich vor dem Hof des Besitzers. Damals hatte sich der Mischlingshund selbst die Hoftür geöffnet und ist über einen kleineren Hund hergefallen. Der verletzte Hund sei behandelt worden und habe überlebt, die Kosten habe der Besitzer des Mischlingshundes übernommen. Auch sei die Klinke am Hoftor getauscht worden, so dass der Hund nicht mehr selbst das Hoftor öffnen konnte. Wenn ein Hund zubeißt, wird nach Angaben Sven Dieners die Hundestaffel der Polizei verständigt: „Das wird bei jedem Beißvorfall gemacht. Bereits damals wurde der Mischlingshund einem Wesenstest unterzogen und begutachtet“, sagt Diener. Herausgekommen sei damals, dass der Hund gegenüber Menschen nicht aggressiv sei, keine Defizite habe – anderen, kleineren Hunden gegenüber jedoch schon. Wenn der Besitzer mit dem Hund das Grundstück verlasse, sollte der Hund angeleint sein, sei in dem Gutachten empfohlen worden. Seines Wissens habe sich der Hundebesitzer daran gehalten und habe sogar freiwillig seinem Hund einen Maulkorb angezogen. „Seit dieser Zeit hat es auch keinen Vorfall mit dem Hund mehr gegeben“, sagt Diener nach erneutem Blick in die Akte. Es stehe nichts in der Akte, es gebe keine Kenntnis darüber. „Ich glaube aber nicht, dass alle Vorfälle gemeldet werden“, sagt der Ordnungsamtsleiter. Oftmals regelten das Hundebesitzer untereinander.

Unglückliche Umstände

Bei dem erneuten Vorfall mit dem Hund in diesem Jahr war es eine Verkettung unglücklicher Umstände. Laut Diener habe sich der Hundebesitzer mit seinem Hund an dem warmen Frühlingstag im Haus aufgehalten. Dann habe der Hund das Hoftor gehört und sei an die offene Haustür gelaufen. Weil ein Mieter Müllsäcke vor das Haus gestellt habe, sei das Hoftor offen gewesen und just in diesem Moment sei eine Frau mit ihrem kleinen Hund vorbeigelaufen. Das Unglück habe seinen Lauf genommen. Dem Besitzer des bissigen Hundes, tue der Vorfall sehr leid. „Wieder wurde die Hundestaffel verständigt und der Hund vorgeführt“, sagt Diener. Das Gutachten komme zum gleichen Ergebnis. Das Ordnungsamt habe neben der Leinenpflicht nun auch den Maulkorbzwang verhängt. Eine Einstufung als gefährlicher Hund gebe es jedoch nicht. „Vielleicht wäre eine Doppeltorsicherung eine weitere Möglichkeit, um zu verhindern, dass der Hund auf die Straße läuft“, denkt Diener über eine weitere Sicherungsmöglichkeit nach. Doch sei das ein Vorschlag, keine Verfügung. „In der Regel gibt es in der ganzen Verbandsgemeinde Rülzheim höchstens einen Beißvorfall pro Halbjahr“, sagt Diener. In Hördt gibt es laut Finanzabteilung 228 Hunde, in Kuhardt 109, in Leimersheim 226 (davon drei auf der Liste gefährlicher Hunde) und in Rülzheim 539 (1).

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