Kreis Germersheim Germersheim/Speyer: Zoll entdeckt Eidechsen in Postpaketen

Auf dem als „Souvenir“ aufgegebenen Paket stand nicht einmal der Hinweis „Lebende Tiere“. Bei der abgebildeten Eidechse handelt
Auf dem als »Souvenir« aufgegebenen Paket stand nicht einmal der Hinweis »Lebende Tiere«. Bei der abgebildeten Eidechse handelt es sich um keine Gallotia. Archivfoto: van

Bereits am Montag, haben Zöllner in Speyer 39 lebende sogenannte „Gallotia Kanareneidechsen“ beim Röntgen eines Postpakets aus Teneriffa entdeckt. Wie das Zollamt Germersheim-Speyer jetzt mitteilte, waren die Tiere in eingenähten Stoffsäcken übereinandergestapelt. Alle Reptilien überlebten trotz der unwürdigen Transportbedingungen.

Nicht einmal die Aufschrift „Lebende Tiere“ war auf dem als „Souvenir“ aufgegebenen Postpaket angebracht. Dadurch war ein tier- und artgerechter Transport ausgeschlossen. Die Zöllner verständigten deshalb umgehend das zuständige Veterinäramt, das die Eidechsen untersuchte und für die weitere Versorgung in einem Tierheim unterbrachte.

Adressatin in Nordrhein-Westfalen

Die Postsendung war an eine Empfängerin in Nordrhein-Westfalen adressiert. Da es sich bei den „Gallotia“ um artengeschützte Eidechsen handelt, ist ein legaler Transport nach Deutschland nur mit entsprechenden Begleitdokumenten und einer Einfuhrgenehmigung möglich. Aufgrund dessen, dass die Empfängerin keinerlei Dokumente vorlegen konnte, muss die Frau nun mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Das Gesetz sieht für den Kauf und den Verkauf artengeschützter Tiere Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftatbeständen mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor.

Zollamt überprüft internationale Sendungen

Bei der Internationalen Frachtstation des Zollamtes Germersheim-Speyer werden Postsendungen, die auf dem Landweg über Spanien, Portugal, Frankreich und die Schweiz nach Deutschland kommen sowie Postsendungen aus den USA überprüft. Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen beziehungsweise Teile oder Erzeugnisse daraus nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie vom Zoll beschlagnahmt.

Das Tierschutzgesetz schützt nach Mitteilung des Zolls grundsätzlich alle lebenden Tiere vor tierschutzwidrigen Handlungen. Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Tieren mit. Deshalb können sie Tiere sowie deren Beförderungsmittel, Behälter, Lade- und Verpackungsmittel bei der Einfuhr zur Überwachung anhalten. Besteht der Verdacht auf Verstöße, würden die zuständigen Behörden informiert und gegebenenfalls angeordnet, dass die Tiere der zuständigen Behörde (hier dem

Veterinäramt) vorgeführt werden.

Was gegen Tierschutz verstößt

Ein Verstoß gegen die Tierschutzbestimmungen liege unter anderem dann vor, wenn Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass einem Tier grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dies könne zum Beispiel der Fall sein, wenn Tiere verletzt sind, wenn ihnen Gewalt angetan wird oder sonstige Schäden durch mangelhafte Sorgfalt bei der Beförderung oder bei der Versorgung von Wirbeltieren aufgetreten sind oder aufzutreten drohen. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden, teilte der Zoll mit.

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