Kreis Südwestpfalz Vorwurf: Einbruch und Brandstiftung

Ein 41-jähriger Geschäftsführer aus Neunkirchen muss sich seit gestern vor der Großen Strafkammer beim Landgericht Saarbrücken unter dem Vorwurf des Einbruchsdiebstahls verantworten. Die Anklage wirft dem Mann vor, am 21. Juni vergangenen Jahres am helllichten Tag durch den Keller in ein Neunkircher Wohnhaus in der Zweibrücker Straße eingestiegen zu sein.

Mit diesem Manöver habe er sich Zugang in den Wohnbereich verschafft. Laut Anklage soll der 41-Jährige beim Einbruch Bargeld und Schmuck im Wert von 20 000 Euro gestohlen haben. Im Obergeschoss des Hauses habe er neben einem Schrank mehrere Schuhkartons angezündet. Es sei zum Vollbrand gekommen. Nach den Worten des Staatsanwalts soll der Mann mehrere Brandherde in der Wohnung gelegt haben, um die Spuren des Einbruchsdiebstahls zu vernichten. Danach sei er über das Grundstück in ein Waldstück geflüchtet. Durch das Feuer sei ein Schaden von mehr als 200 000 Euro angerichtet worden, führte der Ankläger gestern aus. Neben dem Einbruchsdiebstahl wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten besonders schwere Brandstiftung vor. Seit 13. August sitzt der 41-jährige in Saarbrücken in Untersuchungshaft. Als er gestern den Saal beim Landgericht betrat, verdeckte er sein Gesicht mit einer Akte. Nachdem der Staatsanwalt seine Anklageschrift verlesen hatte, war der erste Prozesstag auch schon beendet. Für die nächsten Verhandlungstage sind mehrere Zeugen geladen. (wuk)

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