Kreis Südwestpfalz Stationäre Blitzer für sichere Straßen

Autofahrer, die trotz Sperrung der Fechinger Talbrücke die Saarbrücker Innenstadt erreichen, sollten auf den Tacho achten: Seit Dienstag kontrolliert die Landeshauptstadt an drei Stellen das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit. Das Amtsgericht Neunkirchen bemängelte gestern, dass die Stadt Neunkirchen ihren hoheitlichen Aufgaben beim privaten Betrieb der Blitzer nicht ausreichend nachkomme.

Die neuen stationären Blitzer wurden in Saarbrücken am Dienstag in der Talstraße Höhe Sparda-Bank, an der Egon-Reinert-Straße vor der Einmündung Schulzentrum und in der Metzer Straße, am Eingang zum Deutsch-Französischen Garten scharf geschaltet. Der halbjährige Probebetrieb an den Unfallschwerpunkten endete damit. Zwei weitere Blitz-Säulen sollen Mitte Mai in der Lebacher und der Camphauser Straße in Betrieb gehen. Die Stadtverwaltung erhofft sich, dass die Geschwindigkeitsübertretungen an den als sensibel eingeschätzten Stellen um 90 Prozent abnehmen werden. In Neunkirchen sind seit einem Jahr sechs stationäre Anlagen in Betrieb (siehe Grafik). Im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung die Verkehrssicherheit von 78 Saarbrücker Straßen in Zusammenarbeit mit der Polizei untersucht. Bei der Entscheidung für die Standorte habe sich die Stadt darauf konzentriert, wo viele Unfälle passieren und wo häufig zu schnell gefahren wird. Zu dem wollte die Stadt Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeheime vor Rasern schützen. Die Stadt Saarbrücken hofft, dass durch die Blitzersäulen die Geschwindigkeitsübertretungen um mehr als 90 Prozent zurück gehen, erklärte die Stadtverwaltung. Die Messtechnik der Blitzersäulen ist laserbasiert. Wenn ein Verkehrsteilnehmer die zulässige Geschwindigkeit übertritt, schießt die Kamera ein Foto und erstellt einen Datensatz. Der enthält neben dem Foto auch die Messstelle, die Uhrzeit, die Geschwindigkeit und die Klassifikation des Fahrzeugs. Dieser Datensatz wird sofort an das Ordnungsamt übermittelt. In Saarbrücken werden die Kontrollstellen von einem städtischen Eigenbetrieb betrieben, in Neunkirchen hat diese Aufgabe ein Privatunternehmen übernommen. Wie gestern bekannt wurde, hat das Amtsgericht Neunkirchen entschieden, die Stadt Neunkirchen komme ihren hoheitlichen Aufgaben bei der Verkehrsüberwachung mit stationären Blitzern nicht ausreichend nach. Problem sei das Messverfahren , das zu großen Teilen durch einen privaten Betreiber durchgeführt wird. Es fehle im Ordnungsamt an Zeit und Personal, um die gelieferten Bilder und Daten abschließend zu überprüfen. Private Unterstützung sei nur in sehr engen Grenzen erlaubt, so das Amtsgericht Neunkirchen. Die Stadtverwaltung Neunkirchen verweist jedoch auf gute Erfahrungen: „An den stationären Messplätzen ist seit Inbetriebnahme der Anlagen Ende April/ Anfang Mai 2014 die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen von 28 Prozent auf nur ein Prozent zurück gegangen. Gegenüber 2014 mit 80 267 festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen sank die Zahl im Jahr 2015 auf 55 892. Ebenso zählte die Polizei weniger Unfälle im Wirkungsbereich der Anlagen, so Pressesprecherin Brigitte Neufang-Hartmuth. Für verlässliche Aussagen über die längerfristigen Auswirkungen der stationären Kontrolle auf die Unfallzahlen müsse jedoch die Entwicklung über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahre betrachtet werden. (cps/wrt)

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