Pirmasens Südwestpfälzer bietet Bundeskanzler eine Million Impfdosen an

Der Südwestpfälzer hatte in einer E-Mail dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz Biontech-Impfstoff angebote
Der Südwestpfälzer hatte in einer E-Mail dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz Biontech-Impfstoff angeboten.

Er wollte dem österreichischen Bundeskanzler Corona-Impfstoff verkaufen. Aber er wurde hereingelegt – von einem Mann mit Aktentasche und Maßanzug, beteuerte er. Trotzdem wurde der 50-Jährige aus der Südwestpfalz wegen Betrugs verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken warf dem Südwestpfälzer vor, am 19. April 2021 dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz eine E-Mail geschrieben zu haben. Er habe sich als „Managing Director“ eines Vertriebsunternehmens aus Deutschland bezeichnet, das Bedarfsmittel gegen die Covid-19-Pandemie vermittle. Er habe dem österreichischen Bundeskanzler eine Million sofort lieferbare Impfdosen von Biontech Pfizer für 35 Euro pro Einheit angeboten. Zu dem Geschäft kam es nicht. Laut Anklage hätte der Mann vor Aufnahme seiner Vermittlertätigkeit diese bei der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung, anmelden und seine Registrierung in einer Datenbank abwarten müssen. Da er dies nicht getan habe, habe er gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.

Der Angeklagte gab in der Verhandlung am Dienstag am Pirmasenser Amtsgericht an, er sei über eine ihm bekannte Immobilienmaklerin da „hineingerutscht“. Die habe eine Anfrage für eine Vermittlungstätigkeit an ihn weitergereicht. Ein „Dr. Buchberger“ verwalte das Vermögen einer bekannten Familie und habe Impfstoffe reserviert. Diese sollten an Regierungen vermittelt werden, die die Ware in England abholen müssten. An Privatleute dürfe nicht verkauft werden. Der Südwestpfälzer hätte Kontakte zu Ländern herstellen sollen. Bei einem Treffen in München auf der Dachterrasse über einem Kaufhaus sei der Herr mit Maßanzug, Aktentasche und rhetorisch sehr gut aufgetreten. Schließlich habe er an die Büros von Markus Söder und dem Bundeskanzler von Österreich E-Mails geschrieben – von Locarno in der Schweiz aus. Nachgeforscht hätten sie nicht – weder bezüglich des Dr. Buchberger noch was nötig sei, um Arzneimittel zu vermitteln. Sie hätten dem Mann vertraut, sagte er. Der habe Unterlagen vorgelegt, auf dem sein Name und Doktortitel standen.

Rentner hat Kontakte zu Kurz und Söder

Die genannte 79-jährige Immobilienmaklerin gab an, sie habe nur ein Angebot für ein Vermittlungsgeschäft weitergegeben. „Wir sollten Kunden bringen.“ Alles weitere wollte Dr. Buchberger regeln. Ein 76-jähriger Rentner aus Schleswig-Holstein erzählte, der Angeklagte habe ihn angerufen, weil er Kontakte zu Kurz und Söder habe. „Ich habe nur Kontakte hergestellt“, sagte er und echauffierte sich darüber, dass statt einer Antwort eine Strafanzeige kam. „Das ist eine Frechheit“, fand der Rentner.

Oberamtsanwalt Volker Gries fand, ein Normalbürger könne nicht davon ausgehen, Impfmittel zu generieren. „Das ist an Naivität nicht zu überbieten“, sagte er. Der Angeklagte habe die pandemische Lage ausnutzen wollen, um sich zu bereichern. „Das ist mehr als verwerflich – in der damaligen Situation“, befand Gries. Verteidiger Stephan Holzlöhner forderte hingegen Freispruch für seinen Mandanten. Der habe davon ausgehen müssen, dass es die Impfdosen gibt und das Geschäft funktioniert. Viele Staaten hätten sich Vermittler bedient, um Druck auf Hersteller auszuüben. Es sei eine „Goldgräberstimmung ausgebrochen“ damals. Ein Verstoß gegen das deutsche Arzneimittelgesetz liege nicht vor: Die E-Mail sei von der Schweiz aus über einen Server in den USA nach Österreich versandt worden.

Acht Monate auf Bewährung

Die Richterin überzeugten die Ausführungen des Verteidigers nicht. Der Angeklagte habe gewusst, dass in der Zeit viele schwarze Schafe unterwegs waren. Als deutsches Unternehmen habe er Vertrauen erwecken wollen, dass er unter das deutsche Arzneimittelgesetz falle, urteilte die Richterin. Das Gericht hielt dem 50-Jährigen zugute, dass er nicht vorbestraft ist und Arbeit hat. Wegen versuchten gewerblichen Betrugs und Aufnahme einer Tätigkeit als Arzneimittelvermittler ohne Erlaubnis verurteilte das Amtsgericht den 50-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Als Auflage muss er 2000 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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