Kreis Südwestpfalz „Rürup“ genau berechnen

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Den Abschluss einer Rürup-Rente sollten sich Versicherte genau überlegen – nicht zuletzt angesichts niedriger Garantiezinsen. Besonders Gutverdiener, die hohe Steuern zahlen müssen, können aber in der Regel sofort von Steuerersparnissen profitieren.

Vor allem Freiberufler oder Selbstständige sorgen mit der Rürup-Rente für das Alter vor. Doch der Garantiezins für neu abgeschlossene Rentenversicherungen ist in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken – seit Januar 2017 liegt er nur noch bei 0,9 Prozent. Dennoch kann die private Vorsorge interessant sein. „Sie ist eine Alternative für alle, die keinen staatlich geförderten Riester-Vertrag oder keine Betriebsrente abschließen können“, erklärt Theo Pischke von der Stiftung Warentest. Darüber hinaus kann sie sich für Arbeitnehmer und Beamte lohnen. „Wer regelmäßig viel verdient und hohe Steuern zahlen muss, kann von dem Steuervorteil sofort profitieren“, sagt Pischke. „Und zwar viel stärker als Durchschnitts- oder Gering-Verdiener.“ Warum, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler: „Versicherte können die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen.“ Für das Jahr 2017 gilt ein Höchstbetrag von 23.362 Euro. Maximal können 84 Prozent abgesetzt werden. Das heißt konkret: „Alleinstehende können bis zu 19.625 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner bis zu 39.250 Euro steuerlich geltend machen“, sagt Klocke. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es in Deutschland rund zwei Millionen Rürup-Verträge. Versicherte haben drei Optionen: Sie können sie als fondsgebundene Versicherung (Fondspolice), als Fondssparplan und als klassische Rentenversicherung abschließen. „Wer seine Rente sicher planen will, sollte die klassische Form wählen“, rät Pischke. „Die Mindestrente steht hier zu Vertragsbeginn fest“, erklärt er. Durch Überschüsse, die die Versicherer erwirtschaften und an ihre Kunden weitergeben, kann die Rente noch weiter steigen. „Doch das ist in der derzeitigen Niedrigzinsphase keinesfalls mehr selbstverständlich“, sagt Pischke. Trotz der sofortigen Steuervorteile sollten Rürup-Sparer wissen, dass sie ihre Rente nachgelagert versteuern müssen. „Für Personen, die beispielsweise 2017 in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente bei 74 Prozent. Dieser wird bei ihnen festgeschrieben. Für neu hinzukommende Rentner steigt der Anteil in den kommenden Jahren an“, sagt Klocke. Für Personen mit Rentenbeginn im Jahr 2040 liegt er bei 100 Prozent. „Sie müssen dann also ihre Rürup-Rente ab der ersten Zahlung voll versteuern“, erklärt Klocke. |dpa

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