Thaleischweiler-Wallhalben Hühner des Nachbarn mit Rattengift gefährdet: Strafe wegen versuchter Sachbeschädigung

Hühner gelten juristisch als Sache.
Hühner gelten juristisch als Sache.

Einem Rattenproblem wollte eine 56-jährige Frau im vergangenen Sommer in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zu Leibe rücken. Das brachte sie am Montag auf die Anklagebank des Amtsgerichts – wegen versuchter Sachbeschädigung.

Die Anklage warf der Frau vor, Köder mit Rattengift auf das Nachbargrundstück geworfen zu haben – und zwar in die Nähe des Hühnergeheges des Nachbarn. Damit habe sie den Tod der Tiere herbeiführen wollen. So weit sei es aber nicht gekommen, da der Nachbar die vergifteten Köder rechtzeitig entfernt habe. Die Anklage lautete auf versuchte Sachbeschädigung, da ein Tier juristisch eine Sache ist.

Die Angeklagte erklärte, sie habe die Köder mit Rattengift lediglich auf das Vordach des Hühnerstalls gestellt, durch das die Ratten auf ihr Grundstück kommen würden. „Die Hinkel kommen dort nicht hin“, war sie sich sicher. Aber die Ratten hätten das Gift aus der Box herausgeholt und zwischen die Grundstücke gelegt. Das habe sie mit ihrem Handy aufgenommen, erzählte die Frau weiter.

Einspruch gegen Strafbefehl zurückgenommen

Die Richterin belehrte die 56-Jährige: „Das ist Selbstjustiz. Sie dürfen nicht Gift in der Gegend verteilen.“ Damit habe sie billigend in Kauf genommen, dass Hühner des Nachbarn vergiftet werden könnten. Die Frau beklagte sich weiter: Sie habe den Nachbarn monatelang auf das Problem hingewiesen. Aber der habe sich nicht gekümmert. Sie habe sich an verschiedene Behörden gewandt, aber das habe nicht geholfen. Es gebe auch noch weitere Probleme zwischen ihr und den Nachbarn. Sie hätten kein gutes Verhältnis miteinander, räumte sie ein.

Die Richterin riet der Frau, wegen des Rattenproblems zivilrechtlich gegen die Nachbarn vorzugehen. Und sie riet ihr, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen, da es sonst teurer würde. Der Strafbefehl sei von einem geringeren Einkommen der Frau ausgegangen. Die 56-Jährige folgte diesem Rat, so dass der Strafbefehl über 900 Euro (45 Tagessätze à 20 Euro) nun rechtskräftig ist.

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