Rodalben/Pirmasens Genervt von der Parksituation in ihrer Straße

Die Frau hatte gefordert, ihre Wohnstraße zur Einbahnstraße zu machen. Das hatte die Verwaltung abgelehnt.
Die Frau hatte gefordert, ihre Wohnstraße zur Einbahnstraße zu machen. Das hatte die Verwaltung abgelehnt.

Eine Rodalberin ging vor dem Kreisrechtsausschuss gegen vermeintlich behindernd parkende Autos in ihrer Straße vor. Am Ende zog sie ihren Widerspruch zurück, zeigte sich aber erleichtert darüber, in der Sache einmal angehört worden zu sein.

Sie merke, dass die Frau sich unverstanden und ungehört fühle, sagte Katharina Satzky, die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses. Sie stellte aber auch klar, dass es beim Kreisrechtsausschuss um die Rechtslage gehe. Und die sei eindeutig. Von Rechts wegen behindern die geparkten Autos in der Straße in Rodalben, in der die Frau wohnt, ihre Ein- und Ausfahrt nicht. Und ein Recht darauf, dass das Ordnungsamt einem Parker ein Knöllchen schreibt, weil sie es wolle, gebe es auch nicht. Auch wenn sie sich durch die Autos gestört fühle.

Dass sich die Frau und Vertreter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Rodalben vor dem Kreisrechtsausschuss trafen, wurde mit ausgelöst durch ein Schreiben, das die Frau an die Bürgerbeauftragte des Landes geschickt hatte. Inhalt: Die Frau klagte über die Untätigkeit des Ordnungsamtes bezüglich sehr vieler Parkverstöße in ihrer Wohnstraße.

Sichtbehinderung durch parkende Autos

Beklagt hatte die Frau, die das Haus früh am Morgen verlassen muss, dass vor allem werktags links und rechts ihrer Einfahrt so geparkt werde, dass sie beim Ein- und Ausfahren nichts sehen könne. Auch gegenüber ihrer Einfahrt werde regelmäßig geparkt. Sie hatte deshalb mehrfach ein Einschreiten des Ordnungsamtes gefordert. Im Mai 2022 hatte es auch einen Ortstermin mit Ordnungsamtsvertretern gegeben. Bei diesem Termin wurde der Frau erklärt, dass gegen Parkverstöße, die sie beklagte, sofern sie vorliegen, nicht vorgegangen werde, weil diese im Ermessensspielraum des Ordnungsamtes liegen. Dabei ging es in erster Linie um das Parken auf dem Gehweg.

Das hätte den Kreisrechtsausschuss noch nicht beschäftigt, aber in ihrem Schreiben an die Bürgerbeauftragte hatte die Frau angeregt, die Straße, in der sie wohnt, als Einbahnstraße auszuweisen oder ein eingeschränktes Halteverbot zu erlassen. Das hatte die Verbandsgemeinde als Antrag gewertet und diesen Antrag abgelehnt. Dagegen gab es den Widerspruch.

Keine Parkverstöße dokumentiert

Dass sie das nicht als Antrag gemeint habe, sondern als zu diskutierende Lösungen, wenn gegen die Parkverstöße nicht vorgegangen werde, machte die Frau auf Nachfrage von Satzky deutlich. Aber über die ganze Geschichte wollte sie unbedingt reden. Mal an anderer Stelle, denn vom Ordnungsamt und weiteren Vertretern der Verbandsgemeinde fühle sie sich im Stich gelassen.

„Wir säßen heute nicht hier, wenn es die angebotene Verkehrsschau gegeben hätte“, sagte der Sohn der Frau. Die Schau war thematisiert worden, fand aber nicht statt, weil das Ordnungsamt einen anderen Weg beschritt. Über einen längeren Zeitraum war zu unterschiedlichen Zeiten in der Straße immer wieder kontrolliert worden, die Parksituation wurde fotografiert, die Bilder belegten, dass die Voraussetzungen, um eine Einbahnstraße oder ein Halteverbot einzurichten, rechtlich nicht gegeben sind. Weder der fließende, noch der ruhende Verkehr würden in der Straße eingeschränkt, hatte das Ordnungsamt unter anderem in der Stellungnahme an die Bürgerbeauftragte vermerkt.

Ablehnungsgründe rechtlich gesichert

Die Frau monierte, dass zur falschen Zeit kontrolliert worden sei, nämlich nicht früh morgens, wenn alle Nachbarn noch zu Hause sind und deren Autos auf der Straße parken. Auch wenn sie verstehe, dass durch die links und rechts der Einfahrt geparkten Autos die Sicht für die Frau beim Ausfahren erschwert werde, sei die Rechtslage sehr eindeutig, unterstrich Satzky. So gebe es in der gesamten Rechtssprechung keinen Paragrafen, der es verbiete, dass links und rechts neben der Ausfahrt geparkt wird. Auch die Gründe, warum das Ordnungsamt eine Einbahnstraße oder ein Halteverbot abgelehnt habe, seien rechtlich gesichert.

Das hatte festgestellt, dass die Straße eine großzügig ausgebaute Anliegerstraße sei, in der seit dem Jahr 2014 Tempo 30 gilt. Die Straße selbst ist sechs Meter breit, dazu kommen auf beiden Seiten Gehwege, die sich noch mal auf eine Breite von drei Metern addieren. Nach der Straßenverkehrsordnung handele es sich also nicht um eine schmale Fahrbahn. Es sei also möglich ohne übermäßiges Rangieren ein- und auszufahren. Zumal auch die Ausfahrt der Frau sehr breit sei.

Widerspruch zurückgezogen

Es gehe ihr nicht ums Rangieren, es gehe ihr um die Sicht, sagte die Frau und erklärte, dass sie sich ungerecht behandelt fühle. Das bekräftigte ihr Sohn, denn die Dokumentation hätte sich das Ordnungsamt sparen können. Bilder habe es auch zuvor schon gegeben. Enttäuschend sei für die Familie, dass es die Verkehrsschau nicht gegeben habe.

Dass der Widerspruch gegen die Ablehnung einer Einbahnstraßenregelung keine Aussicht auf Erfolg habe, weil die rechtliche Lage eindeutig sei, sei in der Sitzung deutlich geworden, sagte Satzky mit Verweis auf genügend Platz in der Straße. Zudem gebe es im gesamten Straßenverkehrsrecht keine Vorschrift, die jemanden zwinge, in seiner Garage zu parken. Das sei öffentlicher Verkehrsraum. In diesem dürfe ordnungsgemäß geparkt werden.

Sie habe mit diesem Ausgang schon gerechnet, sagte die Frau. Sie sei aber froh, dass sie mal gehört worden sei, ergänzte sie. Den Widerspruch zog sie zurück.

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