Hauenstein Entrüstung über Knöllchenaktion an der Grundschule

Der gepflasterte Bereich vor der Hauensteiner Grundschule ist ein Gehweg. Wer hier Ende Januar drüberfuhr oder hielt, um sein Ki
Der gepflasterte Bereich vor der Hauensteiner Grundschule ist ein Gehweg. Wer hier Ende Januar drüberfuhr oder hielt, um sein Kind abzusetzen, wurde zur Kasse gebeten.

Ende Januar, Anfang Februar hat das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Hauenstein die Verkehrssituation rund um die Grundschule unter die Lupe genommen. Einige Autofahrer wurden angezeigt, weil sie auf dem Gehweg vor der Schule hielten, um ihre Kinder aus- oder einsteigen zu lassen. Sie werden mit einem Bußgeld von 55 Euro zur Kasse gebeten. Jetzt wird nach einer Halte- und Parklösung gesucht.

Am Freitag war der letzte Schultag vor den Faschingsferien der Grundschule Hauenstein, für alle zehn Klassen der Grundschule war um 12 Uhr Schulschluss. Rund 190 Kinder besuchen die Schule in der Kirchstraße. 15 Minuten vor Schulschluss waren die Parkplätze in der Kirch- und Marienstraße und an der Christkönigskirche voll. Eltern und Großeltern standen vor der Schule und warteten. Direkt vor der Schule gibt es einen gepflasterten Gehweg, höhengleich mit der Straße, mit Pollern vom Schulgelände abgetrennt, der einer Parkbucht ähnelt. Hier standen am Freitagmittag zwei Autos von Eltern, die auf ihre Kinder warteten. Als sie weg waren, hielt immer mal wieder ein Auto dort an, um ein Kind mitzunehmen. Mal stieg der Fahrer aus, um beim Einsteigen zu helfen, mal stieg das Kind selbstständig zu.

Weil die Kirchstraße als Einbahnstraße an der Schule vorbeiführt, gibt es dort keinen Begegnungsverkehr. Eine gefährliche Situation oder eine Engstelle durch haltende und parkende Autos gab es am Freitagmittag nicht. Eine Zufahrt von Rettungsfahrzeugen wäre ohne Probleme möglich gewesen. Und das, obwohl alle Schüler gleichzeitig Schulschluss hatten. Es ist eine Momentaufnahmen am Freitagmittag.

55 Euro Bußgeld

Womöglich hat die Protokollaktion in der Vorwoche Wirkung gezeigt. Denn den Bereich vor der Schule ist ein Gehweg. Das Halten und Parken auf einem Gehweg ist nicht gestattet. Wer es trotzdem tut, muss ein Bußgeld von 55 Euro bezahlen. Hält oder parkt er behindernd, werden sogar 70 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. In Hauenstein wurde in der vergangenen Woche jeder zur Kasse gebeten, der über den Gehweg vor der Schule fuhr, dort hielt oder parkte. Und nicht nur dort soll es Protokolle gegeben haben. Selbst zur Marienstraße hin, wo Bäume und Parkbuchten sind, soll es Strafzettel gegeben haben. Die Empörung auf Facebook war groß.

Verbandsbürgermeister Patrick Weißler verteidigte in der Sitzung des Schulträgerausschusses das Vorgehen. „Die Parksituation an der Grundschule hat für Theater gesorgt“, sagte er. Zuletzt habe es immer wieder Beschwerden gegeben. Es gab Befürchtungen, dass die Anfahrt von Rettungsfahrzeugen während der Bring- und Holzeiten erschwert würde. „Man muss auch mal unangenehme Dinge machen“, sagte Weißler mit Blick auf die Kontrollaktion, die dann für Ärger gesorgt hat. „Es geht nicht darum, die Leute zu gängeln, es geht um die Sicherheit der Kinder“, sagte er. Es müsse gewährleistet sein, dass Rettungsfahrzeuge zur Schule kommen.

Zusätzliche Parkmöglichkeiten schaffen

Weißler hat die Kritik aus Elternkreisen aufgenommen und mit einem Elternbrief reagiert. Möglicherweise zeichnet sich eine Lösung ab. „Wir haben konstruktive Gespräche geführt“, sagte Weißler. Zusammen mit Ordnungsamt, Ortsgemeinde, Kindertagesstätte und Schule seien verschiedene Möglichkeiten diskutiert worden. „Wir gucken, wo es Möglichkeiten für Parkbuchten gibt, ob man ein zeitlich befristetes Anwohnerparken einführen kann oder ein Kurzzeitparken. Das muss geprüft werden“, sagte er.

Die Vermutung, die bei der Facebook-Diskussion aufgekommen war, dass es die Protokolle gab, weil die vor der Schule Haltenden eine Feuerwehrzufahrt blockierten, ist aber falsch. Denn dafür ist die Beschilderung vor Ort unvollständig. Auf dem Schulgrundstück steht das Schild „Rettungsweg Zufahrt bitte freihalten“. Bei diesem Schild handelt es sich lediglich um ein Brandschutzeichen, das weder in der Straßenverkehrsordnung noch im Katalog der Verkehrszeichen vorkommt.

Keine Feuerwehrzufahrt

Eine amtliche Kennzeichnung fehlt. Amtlich gekennzeichnet wird eine Feuerwehrzufahrt mit einem rot umrandeten Hinweisschild mit der schwarzen Aufschrift Feuerwehrzufahrt. Um rechtsverbindlich zu sein, muss sogar der Schriftzug der anordnenden Behörde oder ein Dienstsiegel vorhanden sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Anordnung eines Haltverbots mit dem entsprechenden Verkehrszeichen und einem Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“.

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