Kreis Südwestpfalz „Das Geld war da und die Drogen alle“

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 15 Fällen hat das Schöffengericht Pirmasens am Donnerstag einen 38-jährigen Mann, der zeitweise in Pirmasens lebte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, zwischen Januar und Juni 2016 in 16 Fällen in Kleinanzeigen auf Ebay und auf dem Internetportal Spok Handys zum Kauf angeboten, aber nicht geliefert zu haben, obwohl die Kunden den Kaufpreis auf sein Konto gezahlt hatten. In einem Fall sei ein Tauschgeschäft vereinbart worden, der Kunde habe aber eine Zuzahlung von 240 Euro leisten müssen. Damit habe sich der Angeklagte eine Einnahmequelle von einiger Dauer schaffen wollen, so der Staatsanwalt. Der Gesamtschaden betrug rund 3600 Euro. Dem aus der Haft vorgeführten Angeklagten eröffnete der Vorsitzende Richter Mark Edrich, dass eine mögliche Unterbringung in einer Entzugsanstalt im Raum stehe. Seine Verteidigerin wünschte eine Verständigung über die Höhe der zu erwartenden Strafe, wenn ihr Mandant ein Geständnis ablegen würde. Das Gericht beschied ihr aber, dass sich dieser Fall nicht für eine Verständigung eignet. Denn käme das Gericht zu dem Schluss, dass eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt oder dass eine einer Unterbringung notwendig sei, worüber eine Verständigung nicht möglich sei, dann wäre ein Geständnis nicht verwertbar und ein Urteil würde nicht rechtskräftig, so die Ansicht des Richters. Der Angeklagte legte dann allerdings doch ein Geständnis ab. Beim ersten Verkauf habe er das angebotene Handy besessen und auch liefern wollen, sagte er. Er sei also nicht von vorne herein auf Betrug ausgewesen. Aber dann habe er das Handy anderweitig verkauft. „Das Geld war da und die Drogen alle“, begründete er sein Verhalten. Insoweit sprach das Gericht ihn mangels Vorsatzes frei. Weil es so leicht war, habe er weiter gemacht, berichtete der Angeklagte. „Nur ums Geld zu kassieren. Die Handys hatte ich nicht“, gestand der 38-Jährige. „Ich habe nur geschaut, was geht und schnell Geld bringt.“ „Sie haben Marktforschung betrieben“, brachte es der Vorsitzende auf den Punkt. Er habe es wegen Drogen gemacht, sagte der 38-Jährige: „So wie ich Geld hatte, habe ich konsumiert.“ Mit 19 Jahren habe er angefangen, Haschisch und Kokain zu nehmen. Zeitweise sei er in einem Substitutionsprogramm gewesen, aber wenn er aus dem Gefängnis entlassen war, habe er wieder mit Drogen angefangen. Der Sachverständige, ein Facharzt für Psychiatrie und Psychologie, verneinte in Anbetracht des geplanten und vorbereiteten Vorgehens eine verminderte Schuldfähigkeit bei dem 38-Jährigen. Er hielt aber die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt durchaus für gegeben, da der Angeklagte zur Beschaffungskriminalität neige und bisherige Entzugsversuche keinen Erfolg hatten. Das Gericht wertete das Geständnis des 38-Jährigen als positiv. Aber die Vielzahl der Straftaten, die noch dazu unter laufender Bewährung begangen worden waren, und seine einschlägigen Vorstrafen schlugen negativ zu Buche. Das Gericht habe die Sorge, dass es weitergeht wie bisher, wenn er nicht von den Drogen wegkomme, begründete Mark Edrich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung gefordert, die Verteidigerin hingegen hatte auf zwei Jahre und sechs Monate plädiert.

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