Kreis Südwestpfalz Auch Kinderpornos auf privaten Geräten

Eine SD-Karte mit Kinderpornos brachte den Fall ins Rollen.
Eine SD-Karte mit Kinderpornos brachte den Fall ins Rollen.

Auf den privaten Speichermedien der Erziehungskraft einer Kindertagesstätte in Bruchmühlbach-Miesau, gegen die seit Mitte Januar wegen des mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird (wir berichteten mehrfach), wurde weiteres kinderpornografisches Material entdeckt. Das teilte die zuständige Zweibrücker Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit.

„Das Sonderkommissariat Kriminaltechnik hat zwischenzeitlich die Auswertung sämtlicher in der Wohnung der Person sichergestellter Speichermedien nebst Handy und Laptop und der in der Kindertagesstätte sichergestellten Rechner abgeschlossen“, so Weingardt. „Dabei wurden auf den privaten Speichermedien weitere Dinge gefunden, auf den Rechnern der Kita nicht.“ Die beschuldigte Erziehungskraft sei geständig, kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen zu haben, berichtet die Zweibrücker Staatsanwaltschaft. Die beschuldigte Person habe das Material nicht selbst hergestellt. „Doch auch das Beschaffen und der Besitz von Kinderpornografie sind strafbar“, betont Weingardt. Anhaltspunkte für einen von der Person begangenen Missbrauch von Kindern – insbesondere Kindern, die die Kita in Bruchmühlbach-Miesau besuchen – konnten laut Staatsanwaltschaft im Verlaufe der Ermittlungen nicht gewonnen werden. Die beschuldigte Erziehungskraft habe sich vielmehr die bei ihr gefundenen Abbildungen aus dem Internet beschafft. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, sagt Weingardt und kündigt Zeugenbefragungen an. Wie mehrfach berichtet, kam der Fall ans Licht, als am 22. Januar eine SD-Karte, auf der sich kinderpornografisches Material befand, zufällig in der Kita gefunden wurde. Wie sich herausstellte, gehörte das Speichermedium der Erziehungskraft, die es an ihrem Arbeitsplatz verloren hatte. Die Kollegen schauten sich den Inhalt an, entdeckten kinderpornografisches Material und verständigten die Polizei. Die beschuldigte Person ist seither vom Dienst freigestellt, aber auf freiem Fuß, da nach Aussage der Justizbehörden keine Haftgründe vorliegen und keine Fluchtgefahr besteht. In eigener Sache Im Unterschied zu anderen Medien nennt die RHEINPFALZ nicht den Namen der Kita, um Schaden von der Einrichtung abzuwenden und zugleich die Identität der beschuldigten Person zu schützen. Damit folgt sie dem rechtsstaatlichen Prinzip, wonach eine mutmaßlich tatverdächtige Person so lange als unschuldig gilt, bis sie rechtskräftig verurteilt ist. Weitere Infos dazu auf der RHEINPFALZ-Facebookseite unter www.facebook.com/rheinpfalz/videos im „RHEINPFALZ-Klartext“-Video.

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