Kreis Südwestpfalz Als er die Polizistin erkennt, drückt er aufs Gas und flieht

Von Mitte Juni bis Anfang August 2018 fuhr ein Anfang-50-Jähriger aus dem Schwarzbachtal viermal ohne Führerschein mit seinem Auto. In zwei Fällen flüchtete er vor der Polizei. Das Amtsgericht Zweibrücken verurteilte ihn gestern zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Zwei Jahre darf er keinen Führerschein beantragen, und er muss die Verfahrenskosten bezahlen.

Zunächst wurde er am 10. Juni vormittags von einer Polizeistreife kontrolliert, als er die L 471 in Richtung Contwig fuhr. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er nicht nur keinen Führerschein besaß, sondern auch unter Drogeneinfluss stand. Eine Blutprobe ergab damals einen hohen THC-Gehalt, da er Cannabis konsumiert hatte. Am 5. September wurde er im Stadtgebiet ebenfalls ohne Führerschein angehalten und angezeigt. Am 1. August gegen Abend war er im Stadtgebiet von Pirmasens ebenfalls ohne Führerschein in seinem Auto unterwegs. Als er bemerkte, dass er von Polizisten verfolgt wurde, fuhr er an einer roten Ampel nach rechts über den Gehweg und flüchtete. Eine als Zeugin geladene Polizeibeamtin erklärte dazu vor Gericht: „Er flüchtete mit hoher Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet in Richtung Winzeln.“ Dabei schätzte sie seine gefahrene Geschwindigkeit auf circa 80 bis 100 Stundenkilometer. Da die Straßen zu diesem Zeitpunkt noch belebt waren, brachen die Beamten aus Sicherheitsgründen die Verfolgung ab. Das Fahrzeug und der Angeklagte waren ihnen ohnehin bekannt. Dieselbe Beamtin erkannte ihn am 3. August wieder, als er die A 8 in Richtung Zweibrücken befuhr. Da er ebenfalls die Polizistin wieder erkannte, verließ er an der Abfahrt Ernstweiler die Autobahn und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit über den unteren Hornbachstaden und fuhr in Richtung Altheim. Zu diesem Zeitpunkt wohnte er im Saarland, was ihm aber nichts nutzte. Vor seiner Haustür warteten schon die zwischenzeitlich verständigten saarländischen Kollegen der Polizeibeamtin und nahmen ihn fest. Aufgrund seines erheblichen Vorstrafenregisters – 21 Einträge, davon zehn einschlägige Verurteilungen – kam nach Auffassung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht. Sie bezeichnete sein Verhalten als straßenverkehrsgefährdend. Dieser Auffassung schloss sich der Vorsitzende Richter Stefan Pick an: „Eine günstige Sozialprognose ist bei Ihnen auszuschließen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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