Kreis Südliche Weinstraße Zunächst ein freier Mann

Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, verbale Attacken. In Angst und Schrecken hat ein 50-Jähriger jahrelang eine kleine Gemeinde im Landkreis versetzt. Die Folge: eine Verurteilung vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern. Fünf Jahre darf er sich demnach nichts mehr zu Schulden kommen lassen, sonst droht ein Jahr Haft (wir berichteten am 26. Januar). Die Staatsanwaltschaft Landau hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer 16 Monate ohne Bewährung gefordert. Die nun eingelegte Berufung bedeutet, dass vor dem Landgericht Landau neu verhandelt und das dann verhängte Urteil vollzogen wird. Derzeit ist der gelernte Küfer noch im Justizvollzugskrankenhaus Wittlich untergebracht, in dem er bis Mai dieses Jahres eine bereits verhängte Haftstrafe absitzen muss. Nach seiner Entlassung ist davon auszugehen, dass er in die Gemeinde und in sein Elternhaus, in dem seine Mutter wohnt, zurückkehrt. Sollte bis dahin kein neuer Prozesstermin anberaumt sein, ist er zunächst ein freier Mann. Denn durch das Einlegen der Berufung seitens der Staatsanwaltschaft wird das Urteil bis zu einer neuen Verhandlung ausgesetzt. „Die Leute haben Angst, dass er austickt“, sagte Richter Christoph Sommer in der Verhandlung am 24. Januar. Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig bestätigte gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass die Staatsanwaltschaft fristgerecht Berufung eingelegt hat. Zunächst warte man jetzt auf die Akte vom Amtsgericht mit der Urteilsbegründung, dann werde die Staatsanwaltschaft ihre Berufung begründen, schildert Möhlig das formale Vorgehen. Danach beraume das Landgericht den Termin für eine Hauptverhandlung an. Wann dies sei, sei derzeit nicht zu beantworten. „Sollte der Mann vor dem Verhandlungstermin aus der Haft entlassen werden und neuerliche Straftaten begehen, werden diese natürlich strafrechtlich verfolgt“, so Möhlig. „Im Dorf bleiben die Angst und große Unsicherheit, keiner weiß, was noch passiert“, sagte der Ortsbürgermeister, der auch in der Verhandlung in Bad Bergzabern ausgesagt hatte, gestern der RHEINPFALZ. Der Mann sei in der Bürgermeistersprechstunde laut geworden und habe seine eigene Mutter geschubst. Danach habe er sich vor das Auto des Bürgermeisters gestellt, an die Scheibe geschlagen und gegen den Wagen getreten, hatte der Ortschef in der Verhandlung ausgesagt. Viele Bürger in der Gemeinde würden nichts sagen und keine Anzeige erstatten, weil sie sich nicht mit ihm anlegen wollten, so seine Einschätzung gegenüber dem Richter. Eine Familie hat sogar ihr Haus verkauft, weil sie Angst vor dem Mann hat. Er hatte ihnen mit Brandstiftung gedroht und Müll in den Briefkasten gesteckt. Dass die Bürger Angst haben, hatte auch ein Polizist ausgesagt, der schon „etliche Jahre“ mit dem Angeklagten zu tun hat. Persönlichkeitsverändernde Störungen und verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt ihm die gutachterliche Beurteilung. Man könne es abmildern, aber nicht heilen, und er werde auch in Zukunft große Probleme mit der Umwelt haben, so der Gutachter. „Ich glaube nicht, aber ausschließen kann ich es nicht“, sagte er in der Verhandlung auf die Frage, ob der Angeklagte, der seit 1998 in psychiatrischer Behandlung ist, künftig auch schwere Straftaten begehen könne. Der Gemeinde könne man eine Rückkehr nicht ersparen, lautete das Resümee von Christoph Sommer. |pfn

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