Kreis Südliche Weinstraße Wahlkampf mit dem Dienstwagen

Ob ein SPD-Mitglied mit dem Fahrzeug seines Arbeitgebers, also seinem Dienstfahrzeug, Wahlplakate ausgefahren hat, war nicht Gegenstand der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern. Ob ein Mitglied der CDU diese Behauptung unterlassen muss, sollte entschieden werden.

Gut fünf Wochen nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz trafen sich die beiden Parteikontrahenten vor Gericht. Der Vorwurf des Christdemokraten: Er sei öfter darauf angesprochen worden, dass das Mitglied der SPD mit seinem Dienstfahrzeug Privatfahrten unternommen und auch Wahlplakate ausgefahren habe. Dies dessen Vorgesetztem zu melden, habe er für seine Pflicht gehalten, er wisse auch, dass es wegen ähnlicher Vorwürfe in der Vergangenheit Abmahnungen gegeben habe. Darum ging es dem anwaltlichen Vertreter des SPD-Mitglieds, Stefan Beck, aber nicht. Am 16. Februar solle sein Mandant laut E-Mail des CDU-Mitglieds mit dem Dienstfahrzeug Plakate ausgefahren haben, was er nachweislich nicht getan habe, so Beck. Zudem habe das CDU-Mitglied nicht von der eigenen Wahrnehmung berichtet, sondern von Aussagen Dritter. Für diese Aussagen gebe es Zeugen, so das Mitglied der CDU. „Es stimmt, dass er Wahlplakate ausgefahren hat, das Datum spielt doch keine Rolle“, wandte dessen Anwalt Michael Bolander ein, der das Verhalten des Sozialdemokraten als „spitzbübisch“ bezeichnete. „Er hat den Vorwurf jetzt am Hals und will zeitnahe Aufklärung“, so Rechtsanwalt Beck. Aber Richterin Judith Schelp ging es in der Unterlassungsklage darum, ob das Datum, der 16. Februar, stimmt oder nicht. „Dass es der 16. Februar um 12.30 Uhr war, wird nicht aufrechterhalten, aber er hat Plakate ausgefahren“, hielt die Richterin als Ergebnis fest. Der Zeuge, der vor dem Saal gewartet hatte, ging ohne aussagen zu müssen wieder nach Hause. Fazit: Der Christdemokrat darf jetzt nicht mehr behaupten, dass es der 16. Februar war. Dass danach und davor das Dienstfahrzeug privat benutzt worden ist, darf weiter behauptet werden. Will das SPD-Mitglied Rechtssicherheit, muss er einen Zivilprozess anstrengen, um zu klären, was es mit den Fahrten auf sich hatte. Mit Unverständnis reagierten die Zuschauer auf den Ausgang des „Prozesses“, der keiner war. (pfn)

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