Kreis Südliche Weinstraße Vier Jahre Knast

Der Mann muss wegen seiner Tat nun vier Jahre hinter Gitter.
Der Mann muss wegen seiner Tat nun vier Jahre hinter Gitter.

Südpfalz: Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung hat die dritte Strafkammer des Landgerichts Landau gestern einen 25-Jährigen aus dem Iran zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Mann hatte betont, während der Tat betrunken und bekifft gewesen zu sein.

Die Richter am Landgericht Landau sahen es gestern als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli des vergangenen Jahres nach einem privaten Grillfest in einer südpfälzischen Ortschaft in die Wohnung einer 34-Jährigen eingedrungen war und sie dort zum Sex gezwungen hatte. Mindestens sechsmal innerhalb einer guten Stunde soll er sie vergewaltigt haben. Das Gericht glaubte den Angaben der Geschädigten. Der Angeklagte hatte behauptet, dass der Sex freiwillig gewesen sei. Auch erinnere er sich nicht mehr an diese Nacht und habe Alkohol getrunken und einen Joint geraucht. Deshalb sei er nicht schuldfähig, hatte er betont. Gleichwohl hatte er sich einen Tag nach der Tat bei der Polizei in Köln gemeldet und um Hilfe gebeten. Der forensische Gutachter Michael Noetzel, der im Verlauf des Prozesses ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Mannes abgegeben hatte, konnte weder seelische Störungen noch Einwirkungen von Alkohol oder Cannabis zur Tatzeit bestätigen.

Nach dem Grillfest geklopft

Nachdem das Grillfest zu Ende gewesen war, habe der Mann bei ihr geklopft und sei sofort über sie hergefallen, hatte das 34-jährige Opfer dem Gericht berichtet. Sie habe in dieser Nacht dem 25-Jährigen mit einem klaren Nein deutlich gemacht, dass sie nicht mit ihm schlafen wolle, was den ihn nicht abgehalten habe, hatte die Frau erzählt. Als sie sich ihm widersetzt und ihm in die Finger gebissen habe, als er ihr den Mund zugehalten habe, damit ihre Schreie nicht gehört werden, habe der Mann ihr in den Arm und in den Bauch gebissen. Dann habe sie alles über sich ergehen lassen. Dass es Verabredungen zum Sex gegeben haben soll, dafür fanden die Richter keine Anhaltspunkte.

Zweifel an der Glaubwürdigkeit hielten nicht stand

Die Verteidigung des Mannes hatte die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Zweifel gezogen. Der Kriminalbeamte, der die Frau einen Tag nach der Tat vernommen hatte, musste am Dienstag noch einmal jede Passage kommentieren. Widersprüche seien in der konsistenten und detailreichen Schilderung des Polizisten nicht zu erkennen, betonte das Gericht. Oberstaatsanwältin Anne Herrmann, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für den Mann gefordert hatte, rechnete zu dessen Gunsten, dass er nicht vorbestraft sei und bereits sieben Monate Untersuchungshaft hinter sich habe. Besonders schlimm sei es aber, dass er die Frau in ihrer Wohnung vergewaltigt hat. „Der Ort, an dem man sich am sichersten fühlt, war mit einem Schlag dahin.“

Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe wäre angemessen

Für diese Tat wäre ein Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe angemessen, fügte der Nebenklägervertreter, Rechtsanwalt Alexander Grassmann, an. Doch seine Mandantin habe einen entsprechenden Antrag nicht stellen wollen, weil der Angeklagte sowieso nichts zahlen könne, sagte er. Das Gericht verurteilte den Mann, der während aller sechs Prozesstage keine Spur von Reue gezeigt hatte, am Ende wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

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