Albersweiler Ortsbild: „Gemeinde hat wenig Einwirkungsmöglichkeiten auf Privatleute“

Weil dieses Haus auch zum Sicherheitsrisiko wurde, schritt das Ordnungsamt ein.
Weil dieses Haus auch zum Sicherheitsrisiko wurde, schritt das Ordnungsamt ein.

In Albersweiler tragen einige leerstehende und verwahrlost wirkende Gebäude nicht gerade zu einem schönen Ortsbild bei. Die Gemeinde habe bereits einiges unternommen, oftmals seien ihr aber die Hände gebunden.

So reagiert Ortsbürgermeister Ernst Spieß auf einen Leserbrief zu unserem Artikel „Verwahrlost und gefährlich“ in der Ausgabe vom 24. November über ein Anwesen in der Hauptstraße, über das sich Anwohner beschwerten. Die Leserin schrieb, dass es in Albersweilerer mehrere Häuser gebe, die keine Schmuckstücke darstellten und fragte nach der Rolle der Ortsgemeinde in dieser Angelegenheit.

„Wir versuchen schon seit Jahren, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken“, so Spieß. Bereits 2014 habe der Gemeinderat den Ortskern als städtebauliches Sanierungsgebiet festgelegt. Dies ermögliche den Eigentümern von dortigen Gebäuden günstige Rahmenbedingungen für Investitionen an deren Häusern. Steuervorteile, Zuschüsse und Beratungen könnten so in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus habe die Ortsgemeinde wenige Einwirkungsmöglichkeiten auf die privaten Eigentümer, sagt Spieß. „ Solange durch die Anwesen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, können weder die Gemeinde noch andere Behörden die Privateigentümer zu entsprechenden Maßnahmen verpflichten beziehungsweisen zwingen.“

Wie lange Streits zwischen Kommunen und Privateigentümern um Bauruinen dauern können, ohne dass eine Erfolgsaussicht gesetzt ist, sieht man ja am Beispiel der Seibel-Ruine in Landau und dem Ringen um die neue Satzung, mit der Wohnungsleerständen der Kampf angesagt werden soll.

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