Bad Bergzabern Land zwingt Gemeinden zu Steuererhöhung

Eine Landesregelung führt dazu, dass viele Gemeinden die Grundsteuern und die Gewerbesteuer erhöhen.
Eine Landesregelung führt dazu, dass viele Gemeinden die Grundsteuern und die Gewerbesteuer erhöhen.

Steuern bezahlt wohl niemand gerne. Umso schlimmer, wenn sie sich auch noch erhöhen. Genau das passiert nun vielerorts. Wieso die Gemeinden zur Erhöhung gezwungen sind und was das für die Bürger bedeutet.

Vier Mal im Jahr müssen Haus- und Grundstücksbesitzer Grundsteuer an die Gemeinde bezahlen. Über Jahre hinweg war das immer der gleiche Betrag, der da die Konten gewechselt hat. Nun ändert er sich allerdings – und zwar in die aus Sicht der Bürger falsche Richtung. Doch die Gemeinden haben im Grunde keine andere Wahl, als mehr Geld einzuziehen, wie am Beispiel Bad Bergzabern deutlich wird.

Welche Steuern werden erhöht?
Erhöht werden Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer. Das „A“ bei der Grundsteuer A steht für „agrarisch“, das heißt, sie wird fällig für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft. Bei der Grundsteuer B steht der Buchstabe für „baulich“. Sie wird fällig für die in einer Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Gewerbesteuer müssen alle Gewerbetreibenden an die Gemeinde abführen.

Wie werden die Grundsteuern berechnet?
Die Formel für die Berechnung der Grundsteuern ist grundsätzlich einfach. Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird vom jeweils zuständigen Finanzamt festgelegt. „Den Hebesatz legt die Ortsgemeinde in der Haushaltssatzung fest“, erklärt Sandra Bodenseh, Leiterin der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden nun in den meisten Orten der Verbandsgemeinde angehoben, sodass die Bürger künftig mehr bezahlen müssen.

Warum werden die Hebesätze erhöht?
„Die Gemeinden haben das nicht gerne gemacht“, betont Bodenseh. Allerdings waren sie im Grunde genommen dazu gezwungen. „Wenn die Gemeinden keine Nachteile haben wollen, müssen sie die Sätze anheben“, erklärt Bodenseh. Hintergrund ist die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz. Eine Folge davon ist, dass das Land die Nivellierungssätze teils deutlich anhebt. Die Nivellierungssätze wiederum sind gesetzlich geregelte fiktive Hebesätze. Sie werden herangezogen, um Steuereinnahmen der Kommunen zu berechnen und so unter anderem zu bestimmen, wie viel Umlage eine Gemeinde an Verbandsgemeinde und Landkreis bezahlen muss. Außerdem dient der Nivellierungssatz zur Berechnung der Schlüsselzuweisung, also des Betrages, den die Gemeinde vom Land erhält. Das Land beabsichtigt, den Nivellierungssatz für die Grundsteuer A auf 345 von Hundert, für die Grundsteuer B auf 465 von Hundert und für die Gewerbesteuer auf 380 von Hundert festzusetzen. In einigen Ortsgemeinden lagen die bisherigen Hebesätze deutlich unter diesen Werten.

Wie viel müssen die Bürger künftig mehr bezahlen?
Allgemeingültig kann man das nicht beantworten. Beispielrechnungen können aber eine grobe Einordnung geben. So liegt laut Bodenseh in der Stadt Bad Bergzabern ein durchschnittlicher Grundsteuermessbetrag bei etwa 75 Euro. Der bisherige Hebesatz für die Grundsteuer B lag bei 400 von 100. Ein Hausbesitzer, dessen Messbetrag vom Finanzamt auf 75 Euro festgesetzt wurde, musste bislang also 300 Euro Grundsteuer B im Jahr bezahlen. Nachdem der Stadtrat den Hebesatz auf den neuen Nivellierungssatz von 465 von Hundert erhöht hat, muss derselbe Hausbesitzer nun 348,75 Euro, also 48,75 Euro mehr im Jahr bezahlen.

Was passiert, wenn eine Gemeinde unter den Nivellierungssätzen des Landes bleibt?
Bleibt eine Gemeinde mit ihren Hebesätzen unter den vom Land gesetzlich festgelegten Nivellierungssätzen, entstehen ihr finanzielle Nachteile. Denn sowohl der Betrag, den eine Gemeinde vom Land bekommt, als auch die Höhe der Umlagen, die an Verbandsgemeinde und Landkreis bezahlt werden müssen, werden auf Grundlage der Nivellierungssätze errechnet. Das heißt: In die jeweiligen Berechnungen gehen Steuereinnahmen ein, die die Gemeinde überhaupt nicht hat. Die Stadt Bad Bergzabern zum Beispiel hat durch die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B Mehreinnahmen von knapp 18.000 Euro. Hätte sich der Stadtrat gegen die Erhöhung entschieden, wäre bei allen Berechnungen dennoch von knapp 18.000 Euro Mehreinnahmen ausgegangen worden. Damit hätte man einerseits weniger Geld vom Land bekommen, andererseits mehr Umlagen bezahlen müssen – und zwar ohne, dass die Kasse besser gefüllt wäre. Barbelroth und Schweigen-Rechtenbach nehmen diese Nachteile in Kauf, die dortigen Gemeinderäte haben sich gegen eine Erhöhung der Hebesätze entschieden.

Was hat all das mit der Grundsteuerreform zu tun, wegen der alle Grundstückseigentümer eine Steuererklärung einreichen müssen?
„Die jetzige Erhöhung hat nichts mit der Grundsteuerreform zu tun“, betont Bodenseh. Anhand der Steuererklärungen, die alle Grundstückseigentümer bis 31. Januar 2023 abgeben müssen, wird ein neuer Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Bezahlt werden muss die neu berechnete Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Bis dahin gilt noch die derzeitige Regelung. Je nachdem, wie sich die Grundsteuer durch die neue Berechnung ändern wird, ist es jedoch möglich, dass die nun geänderten Hebesätze 2025 erneut neu festgesetzt werden.

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