Kreis Südliche Weinstraße Hauenstein: Entscheidung über freiwilligen Zusammenschluss mit Dahn

Mit wem wird die Verbandsgemeinde Hauenstein fusionieren? Bei einer Bürgerbefragung votiert die Mehrheit der Wähler für einen Zu
Mit wem wird die Verbandsgemeinde Hauenstein fusionieren? Bei einer Bürgerbefragung votiert die Mehrheit der Wähler für einen Zusammenschluss mit der VG Annweiler, es gibt aber auch Stimmen, im Landkreis Südwestpfalz zu bleiben, wie dieser Autoaufkleber belegt.

Eine richtungsweisende Entscheidung steht in der Sitzung des Hauensteiner Verbandsgemeinderats am heutigen Dienstag, 18.15 Uhr, an. Der Rat wird über Konsequenzen entscheiden, die sich aus dem Schreiben des Mainzer Innenstaatssekretärs Günter Kern (SPD) für die Zukunft der Verbandsgemeinde ergeben.

In dem Brief vom 17. Mai „bittet“ Kern den Verbandsgemeinderat, sich „um einen freiwilligen Zusammenschluss mit einer Nachbarverbandsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz zu bemühen“, sprich: eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland in die Wege zu leiten. Damit erteilt Mainz der mit satten Mehrheiten bei einer Bürgerbefragung unterfütterten und durch den Sondierungsbericht der Verbandsgemeinde auf 39 Seiten argumentativ belegten 7:1-Lösung – sieben Gemeinden zu Annweiler und in den Kreis Südliche Weinstraße, Hinterweidenthal zum Dahner Felsenland – eine klare Absage.

Land verspricht zwei Millionen Euro Prämie

In der Vorlage zur heutigen Sitzung rekapituliert Bürgermeister Werner Kölsch das ministerielle Schreiben: Kern begründet darin seine „Bitte“ unter anderem mit der ablehnenden Haltung des Landkreises Südwestpfalz zu einer kreisübergreifenden Fusion Hauensteins. Und er verspricht für den Fall einer freiwilligen Fusion die sogenannte Hochzeitsprämie: „umfangreiche finanzielle Unterstützungsleistungen“ wie „eine Entschuldungshilfe von zwei Millionen Euro sowie besondere finanzielle Förderungen von Projekten, die der Entwicklung der neuen Verbandsgemeinde dienen“. Auf die Ergebnisse der Bürgerbefragung geht Kern mit keinem Wort ein.

Rat hatte sich im vergangenen Jahr den Bürgern angeschlossen

Die den Räten zugestellte Sitzungsvorlage listet zwei Beschlussvorschläge auf. Der erste: „Der Vollzug des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 30.05.2017 wird zunächst ausgesetzt.“ Der Rat hatte sich vor Jahresfrist mit großer Mehrheit – es gab zwei Enthaltungen und eine Gegenstimme – hinter das Votum der Bürgerbefragung vom Mai 2017 und die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zur KVR gestellt. Er hatte beschlossen, dass sich die Ortsgemeinden Darstein, Dimbach, Hauenstein, Lug, Schwanheim, Spirkelbach und Wilgartswiesen der Verbandsgemeinde Annweiler und Hinterweidenthal der VG Dahner Felsenland anschließen sollten.

Weitere Verhandlungen müssten folgen

Dieser Beschluss soll nun zur Makulatur werden und seine Aufhebung den Weg frei machen, um die „Bitte“ aus Mainz zu erfüllen. Der entsprechende zweite Beschlussvorschlag lautet: „Der Verbandsgemeinderat beschließt, Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit dem Ziel aufzunehmen, einen freiwilligen Zusammenschluss beider Verbandsgemeinden herbeizuführen.“ Folgt der Rat dem Vorschlag der Verwaltung, dann heißt das zunächst, dass Verhandlungen mit der VG Dahner Felsenland aufzunehmen sind. Als deren Ergebnis könnte eine Vereinbarung über die Fundamente der künftigen gemeinsamen VG stehen. Und erst das wäre eine Grundlage für einen freiwilligen Zusammenschluss.

Beide VG-Räte müssten zustimmen

Wenn man auf diesem Weg zusammenfände und tatsächlich die Option der Freiwilligkeit zöge, dann gibt es noch die hohe Hürde der sogenannten doppelten Mehrheit zu nehmen, die eine mögliche Vereinbarung über einen freiwilligen Zusammenschluss überwinden muss. Das Land geht nämlich nur dann von einer „freiwilligen Gebietsänderungsmaßnahme“ aus, wenn zunächst die Räte beider Verbandsgemeinden der Fusionsvereinbarung zustimmen. Darüber hinaus muss aber in jeder der beiden Verbandsgemeinden die Mehrheit der Ortsgemeinderäte mit der Mehrheit der Einwohner die Fusion absegnen.

Sitzung ist öffentlich

Beispiele: Verweigern die Räte von vier der acht Ortsgemeinden in der VG Hauenstein die Zustimmung zur Fusion, ist die Freiwilligkeit passé. Sie wäre auch nicht gegeben, wenn sich fünf Ortsgemeinden – damit deren Mehrheit – für eine Fusion mit Dahn entschieden, aber zusammen nicht über die Mehrheit der Einwohner verfügen. Das Kriterium der Freiwilligkeit wird andererseits aber auch nicht erfüllt, wenn sich die Räte von drei größeren Ortsgemeinden, die zusammen mehr als die Hälfte der Einwohner haben, für die Fusion aussprächen. Wegen des zu erwartenden hohen Bürgerinteresses findet die Sitzung im Saal des Bürgerhauses (Burgstraße 6) statt.

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