Böchingen Gräber werden deutlich teurer

Die letzte Ruhestätte ist nicht umsonst.
Die letzte Ruhestätte ist nicht umsonst.

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. Diese sieht eine erhebliche Anhebung der Gebühren vor. „Es gab seit 15 Jahren keine Erhöhungen, deshalb werden wir künftig in kürzeren Zeitabständen prüfen, ob die Gebühren verändert werden müssen, damit die Anhebung dann moderater erfolgt als dies jetzt nötig wird“, erklärte Ortsbürgermeister Reinhold Walter. „Noch höhere Kosten können wir aber unseren Bürgerinnen und Bürgern einfach nicht zumuten!“, so Walter. Die Kostendeckung für Friedhof und Trauerhalle lag 2019 bei 39,3 Prozent, 2020 bei 17,4 Prozent und 2021 bei 14,2 Prozent. Die Restkosten muss die Gemeinde beisteuern. Beispielsweise kostete der Erwerb einer Einzelgrabstätte bislang 200 Euro und der einer Doppelgrabstätte 400 Euro. Künftig werden hier 750 Euro beziehungsweise 1125 Euro fällig. Die Kosten einer Urnenwahlgrabstätte steigen von 270 Euro auf 600 Euro. Eine Urnenkammer in der Stele schlägt statt wie bisher mit 1500 Euro nun mit 2010 Euro zu Buche. Im Falle der Urnenbeisetzungen gelten die Beträge für eine Laufzeit von 30 Jahren.

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