Kreis Südliche Weinstraße Eher „Drecksack“ als „Schwein“

„Sie waren 40 Jahre Polizeibeamter und nehmen das Recht in die eigene Hand“, lautete die Ansage von Richter Christoph Sommer zum „unsäglichen Schauspiel“ des Angeklagten vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern. Mit den Worten „Da sitzt das Schwein“ soll er einen Gast in einem Lokal beleidigt haben. Habe er nicht, sagt der Angeklagte. Hat er, befinden Staatsanwaltschaft und Richter. Er wurde zu 40 Tagessätzen zu je 65 Euro, insgesamt 2600 Euro, verurteilt.

Ein Abend im August des vergangenen Jahres. Ein Südpfälzer Anwalt sitzt auf der Terrasse eines Lokals und unterhält sich mit der Besitzerin, als der Nachbar des Lokals mit seiner Lebensgefährtin vorbeiläuft. Der Angeklagte ging vorbei und sagte laut: „Da sitzt das Schwein“, sagte der Beleidigte aus, „ich war völlig perplex.“ Er müsse sich als Anwalt viel anhören, aber es habe ihn getroffen, so beleidigt worden zu sein. „Ich habe niemanden auf der Terrasse gesehen und kein Wort gesagt, ich kenne den Herrn nicht“, behauptete der Angeklagte. Sie habe nicht gehört, dass er das gesagt habe, versicherte die Lebensgefährtin des 67-Jährigen. Sie seien gemeinsam zu ihrem Haus gegangen und hätten sich unterhalten. Ob es im Vorfeld zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit der Betreiberin des Lokals gegeben habe, wollte Richter Sommer wissen. Ein klares Nein kam vom Angeklagten. Den Beweis, dass das nicht stimmt, lieferten die entsprechenden Unterlagen zweier zivilrechtlicher Auseinandersetzungen wegen Verkehrs- und Lärmbelästigung, in denen die Besitzerin des Lokals vom beleidigten Anwalt vertreten wurde. „Man will mich mundtot machen“, erklärte der Angeklagte. Aufgebracht schilderte er dem Gericht die „unerträgliche Lärmsituation mit bis zu 63 Dezibel“, die er gemessen habe. Zudem würden Gäste ihre Fahrräder an den Hang des Hauses seiner Lebensgefährtin, in dem er auch wohne, „schmeißen“ und Müll hinwerfen, so der Angeklagte. Das Haus sei durch das Lokal mindestens 30.000 Euro weniger wert. Dass das nachbarschaftliche Verhältnis nicht gerade harmonisch ist, bestätigte die Besitzerin des Lokals. Unter anderem habe ein Lieferant Müll in die Tonne des Nachbarn geworfen, auf seine Beschwerde hin habe sie sich entschuldigt und den Müll wieder herausgeholt, so die Frau. „Ich habe keinen Zweifel, dass er in seiner aufbrausenden Art das gesagt hat, was durch nichts zu entschuldigen ist“, erklärte Oberamtsanwalt Helmut Metz. „Jeder hat eine Zeugin – ist es gesagt worden oder nicht, das ist die Frage“, meinte der Verteidiger, der Freispruch forderte. „Als geborener Franke würde ich unter keinen Umständen Schwein sagen, sondern hätte Drecksack gesagt“, war das letzte Wort des pensionierten Hauptkommissars. „Man braucht ein bisschen Größe, um sich zu entschuldigen, wenn einem mal der Gaul durchgeht, es ist höchste Zeit, dass ihnen heimgeleuchtet wird“, urteilte Sommer, der den Angeklagten als „Besserwisser ohne Maß und Ziel“ bezeichnete. Ob sich der Angeklagte und seine Lebensgefährtin als Folge des Prozesses wegen uneidlicher Falschaussage verantworten müssen, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden.

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