Kreis Südliche Weinstraße Bus-Frust

Nein, das macht keinen Spaß, wenn man als Rentner frühmorgens seine Ruhe haben will: Fünf Meter von der Grundstücksgrenze entfernt laufen mehrere Busse warm, im Winter 15 bis 20 Minuten lang, manchmal schon ab halb sechs. „Wir finden keinen Schlaf mehr, unser Haus vibriert, unsere Tiere verziehen sich in die hintersten Ecken“, schildert Gisela Zimmerle die alltägliche Lärm-offensive in Gräfenhausen.

Die ehemalige Erste Beigeordnete der Stadt und Verbandsgemeinde Annweiler ist überzeugt davon, dass der von ihr so genannte „Busbahnhof“ in ihrer Nachbarschaft in dieser Form nicht genehmigt und daher illegal ist. Sie hat sich gemeinsam mit Ehemann Eduard deswegen an den Kreisrechtsausschuss gewandt. Der Ausschuss unter Vorsitz von Andrea Reinhart blendet weit in die Vergangenheit zurück. 1965 wurde für die Pfälzische Autobus GmbH der Neubau eines Wohnhauses mit Autohalle in Gräfenhausen genehmigt. Der Bebauungsplan weist hier ein Mischgebiet aus; Gewerbe ist also zulässig, sofern die Wohnbebauung nicht unangemessen gestört wird. Allerdings nutzt der Betreiber mittlerweile nicht nur die Halle, sondern auch das Außengelände, und zwar zum Abstellen von Schulbussen. Das sei nicht in der Genehmigung enthalten, so die Zimmerles gegenüber der RHEINPFALZ. Die Busse fahren nach Darstellung des Betreibers zwischen 6 und 6.30 Uhr ab und kommen zwischen 16 und 18 Uhr zurück. Von erheblicher Lärmbelästigung berichten die Anwohner. Das Gesetz lässt im Mischgebiet 60 Dezibel tagsüber und 45 in der Nacht (22 bis 6 Uhr) zu. Da die Fahrzeuge sich nach ihrer Darstellung aber schon vor 6 Uhr „warmlaufen“, werde der Nachtwert der TA Lärm sicherlich nicht eingehalten. Von der Luftverschmutzung ganz zu schweigen, so Eduard Zimmerle: „Diese Busse sind uralte Schabracken, die sämtliche Grenzwerte überschreiten.“ Tatsächlich sei der Busstellplatz nicht explizit genehmigt worden, gesteht Bauverwaltungschef Günter Jung zu. Es sei damals in den 60er Jahren nicht üblich gewesen, auch die Außenflächen in die Baugenehmigung einzubeziehen. Man setzte ihre Nutzung als selbstverständlich voraus. „Wenn wir das überall beanstanden würden, hätten wir im halben Landkreis Illegalität.“ Jung teilt weiter mit, dass die Pfälzische Autobus GmbH einen neuen Bauantrag gestellt habe, der auch ein Lärmgutachten beinhalte, und der nach seiner Einschätzung positiv beschieden werde. „Macht es da noch Sinn, sich über alte Genehmigungen zu streiten?“, fragt er. Das gibt auch Andrea Reinhart zu bedenken, die den Zimmerles rät, ihren Widerspruch zurückzunehmen: „In diesem Verfahren haben sie keine großen Aussichten.“ Das Ehepaar aber will nicht aufgeben und wenn nötig klagen. „Sie müssen damit rechnen, dass sich jetzt die gesamte Nachbarschaft in Bewegung setzt“, kündigt die Beschwerdeführerin an. „Wir werden das nicht hinnehmen, wir werden kämpfen. Denn jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“

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