Kreis Südliche Weinstraße Briefgeheimnis

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„Ich wäre Ihnen im Sinne eines unbelasteten Neuanfanges sehr dankbar, wenn Sie erreichen könnten, dass Herr Loida die Strafanzeige gegen mich zurückzieht“, heißt es wörtlich in dem handschriftlichen Brief Lauerbachs an seine Mieterin, den er ihr persönlich gegeben hat. Der RHEINPFALZ liegt das Schriftstück vor. Insbesondere gehe es ihm darum, schreibt Lauerbach, dass Helmut Geißer – der zweite Kreisbeigeordnete – nicht noch in der Öffentlichkeit in die Sache hineingezogen werde. „Ich schüttele nur den Kopf und bin fassungslos“, sagt Betreuer Gerd Loida dazu. Zudem habe Lauerbach bei der Übergabe des Briefes an seine Betreute die Wohnung widerrechtlich betreten, er habe ihm über seinen Anwalt zuvor bereits mitteilen lassen, dass er nicht in die Räume dürfe. Lauerbach benutze jetzt die Frau, die psychisch schwer erkrankt sei – sie leidet unter dem Messie-Syndrom –, weinend im Gerichtssaal gesessen habe und die er vor Gericht habe fertig machen wollen, um ihn umzustimmen, sagt der Betreuer. Hintergrund der Bitte von Lauerbach an die Frau, ihren Betreuer zur Rücknahme der Strafanzeige zu bewegen, ist ein Prozess vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern, den Loida im Januar für die von ihm betreute Frau gegen Lauerbach als Vermieter geführt hat (wir berichteten). Der Mietvertrag war unterschrieben, die Mietkaution gestellt. Lauerbach erfährt im Januar von der psychischen Erkrankung seiner neuen Mieterin, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingezogen ist, und lässt den Mietvertrag von seinem Anwalt widerrufen. Er ist der Auffassung, dass ihm die 71-Jährige ihr Messie-Syndrom nicht habe verschweigen dürfen und der Mietvertrag deswegen ungültig sei. Die Wohnungsschlösser werden ausgetauscht. Es folgt der Prozess am 10. März, das Urteil fällt am 16. März: Das Austauschen der Schlösser sei eine „Besitzentziehung, die rückgängig gemacht werden muss“, der Mietvertrag bestehe weiter – so lautet kurz zusammengefasst das Urteil des Amtsgerichts. Trotzdem stellt Gerd Loida Ende März Strafanzeige gegen Bernd Lauerbach. Wegen Hausfriedensbruchs, falscher eidesstattlicher Versicherung und der Beschädigung seines Leumundes, der auf einer Aussage des Kreisbeigeordneten Helmut Geißer beruhe. „Ich habe den ehemaligen Bürgermeister von Schweigen-Rechtenbach, Helmut Geißer, nach dem Betreuer gefragt. Geißer hat zu mir gesagt: Ich kann nichts Gutes über Herrn Loida sagen“, ist im Protokoll der Verhandlung vor dem Amtsgerichts festgehalten, das der RHEINPFALZ ebenfalls vorliegt. „Herr Geißer und ich kennen uns überhaupt nicht“, sagt Gerd Loida. Er habe Geißer zwei Briefe geschrieben, um zu erfahren, wie er zu dieser Einschätzung komme. Eine Antwort habe er bisher nicht erhalten. Bernd Lauerbach habe sich mit einem Fax bei ihm gemeldet und um ein Gespräch gebeten. Er habe lange und viel darüber nachgedacht, wie Missverständnisse in der ganzen Situation entstanden und zu erklären seien, schreibt Lauerbach in der Mitteilung an Loida. „Mir geht es nicht darum, etwas zu beschönigen, und ich bin auch gerne bereit, mich für Fehler zu entschuldigen“, heißt es weiter. „Ich möchte kein privates Gespräch mit Herrn Lauerbach führen“, sagt Gerd Loida gegenüber der RHEINPFALZ. Für Landrätin Theresia Riedmaier steht fest: „Herr Lauerbach hat als Geschäftsmann einen Fehler gemacht, den das Amtsgericht festgestellt hat.“ Diesen müsse er ausräumen. Ein Fehler im beruflichen Kontext wirke sich zunächst nicht auf die Arbeit als Kreisbeigeordneter aus. Bei der Beurteilung sei auch die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Was die anderen Vorwürfe angehe – sie werden derzeit von der Staatsanwaltschaft Landau geprüft –, müsse abgewartet werden, sagt Riedmaier. „Ich bin gegen eine Vorverurteilung“, betont die Landrätin. Lauerbach hatte sich zu einem Gespräch mit der RHEINPFALZ am Mittwochmittag in der Landauer Redaktion bereit erklärt, dies dann aber kurzfristig abgesagt. Auch eine für gestern angekündigte schriftliche Stellungnahme kam nicht.

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