Schönenberg-Kübelberg Umlaufverfahren „nur bedingt geeignet“

In der Turnhalle der IGS Schönenberg-Kübelberg saßen die Ratsmitglieder mit großem Abstand.
In der Turnhalle der IGS Schönenberg-Kübelberg saßen die Ratsmitglieder mit großem Abstand.

Der Verbandsgemeinderat Oberes Glantal hat zu den im Umlaufverfahren getroffenen Entscheidungen keine Einwände. Allerdings will Bürgermeister Christoph Lothschütz ein Thema wegen weiteren Diskussionsbedarfs in der nächsten Präsenzsitzung behandeln.

Ausreichend Ja-Stimmen hätte es gegeben, um den Gestattungs- und Pachtvertrag für eine Fotovoltaikanlage auf dem Werksgebäude in Brücken abzuschließen. Doch hätten Vermerke einiger Ratsmitglieder auf den Rücksendebögen weiteren Diskussionsbedarf angezeigt.

Einstimmig wurden Beschlüsse gefasst zum Nachtragshaushalt 2020 für die Werke, zur Planungsvergabe für Kanal und Wasser im Neubaugebiet Auf dem Seewald in Dittweiler an das Ingenieurbüro Decker, zur Auftragsvergabe Kanal und Wasser in der Von-der-Leyen-Straße in Nanzdietschweiler an die Firma Otto Jung (50.000 Euro). Der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Rechenanlage der Kläranlage Elschbach wurde ebenso zugestimmt wie dem gemeinsamen Straßenausbau in Altenkirchen und Dittweiler.

„Nur bedingt geeignet“

Auflage für eine Ratssitzung im Umlaufverfahren, wie sie der Verbandsgemeinderat Anfang Dezember erstmals durchgeführt hat, ist, dass die Beschlüsse in der nächsten Präsenzsitzung vorgetragen werden. Sie können ebenso wie Eilentscheidungen rückgängig gemacht werden. Doch es gab keine Einwände am Dienstagabend in der IGS-Turnhalle in Schönenberg-Kübelberg.

Lotschütz betonte, dass alle ins Umlaufverfahren gegebenen Beschlüsse im Werksausschuss beraten worden waren. Dennoch sei dieses neu Verfahren nur bedingt geeignet, betonte er bei der letzten Präsenzsitzung des Jahres, wenige Stunden vorm Shutdown am Mittwoch. Der Bürgermeister verzichtete auf seine Jahresabschlussrede, dennoch dauerte die Sitzung weit mehr als zwei Stunden.

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