Cronenberg Testweise: Heizkostenpauschale fürs Dorfgemeinschaftshaus angehoben
So soll herausgefunden werden, wie hoch die tatsächlichen Verbrauche und Kosten sind. „Die bisherigen Gebührensätze stammen aus dem Jahr 2017“, erklärt Ortsbürgermeister Sven Bernhard. „Bislang hat niemand wirklich untersucht, wie hoch der Stromverbrauch der Elektroheizung für das Gemeinschaftshaus ist. Bislang ist die Kostenrechnung irgendwie immer aufgegangen, zumal unser Dorfgemeinschaftshaus im Prinzip auch nur vom Gemeinderat und von den Landfrauen regelmäßig genutzt wird und sich die Vermietungen eher in Grenzen halten.“
Um für die Heizkosten nun eine belegbare Kalkulationsbasis zu erhalten, beschloss der Rat, den Stromzähler über das Winterhalbjahr vor und nach jeder Nutzung abzulesen. Das übernimmt der zweite Beigeordnete Sascha Schreck. Im kommenden Jahr will man erneut über die Höhe der Heizkostenpauschale beraten.
Günstiger für Cronenberger Bürger
Unverändert bleiben die anderen Gebührensätze, sowohl für das Dorfgemeinschaftshaus als auch die Grillhütte: die Tagesmiete kostet für die Cronenberger 50 Euro, Auswärtige zahlen 70 Euro, Cronenberger Vereine können eine Jahresmiete von 80 Euro vereinbaren. Erstmals überhaupt hat die Gemeinde für das Dorfgemeinschaftshaus und die Grillhütte eine Benutzerordnung verabschiedet. Hintergrund: Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung in Kusel war bemängelt worden, dass in Cronenberg keine existierten. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat eine gemeinsame Benutzerordnung ausgearbeitet, die vom Rat einmütig verabschiedet wurde.