Hüffler Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird teurer

Ortsansicht von Hüffler aus dem Jahr 2013.
Ortsansicht von Hüffler aus dem Jahr 2013.

Hüffler. Die Ortsgemeinde wird die Nutzungsgebühren ihres Dorfgemeinschaftshauses anheben. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine Erhöhung ab dem kommenden Jahr von durchschnittlich 20 Prozent.

Ortsbürgermeister Helge Schwab betonte gegenüber der RHEINPFALZ, dass seit der Eröffnung des Dorfgemeinschaftshauses vor mehr als zehn Jahren die Nutzungsentgelte stabil gehalten werden konnten. Die Gebührenerhöhung begründete er mit gestiegenen Energie- sowie Wartungs-, Personal- und Unterhaltungskosten.

Der Vorschlag des Ersten Beigeordneten Martin Struppel, von Personen, die weder mit Erst- noch Zweitwohnsitz in Hüffler gemeldet sind, einen Aufschlag von bis zu 100 Prozent zu verlangen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Strobel begründete seinen Antrag damit, dass ohne diesen Aufschlag Betriebskosten, die nicht durch Vermietungsentgelte gedeckt werden können, alleine durch Steuergeld der in Hüffler lebenden Bevölkerung aufgebracht werden müssten.

Zwei Varianten für Vereine

Das Gros des Gremiums folgte der Auffassung Schwabs, der einen zusätzlichen Aufschlag für einen bestimmten Personenkreis als Verstoß im Sinne des Gleichheitsprinzips erachtete. Darüber hinaus laufe die Gemeinde mit einer solchen Entgeltordnung Gefahr, dass weniger Familienfeiern gebucht werden könnten und letztlich der Schaden höher sei, als die erhofften Mehreinnahmen.

So zahlen künftig Mieter (Familienfeiern) für das Obergeschoss mit seinen 218 Sitzplätzen 210 Euro, wobei die Nutzung der Küche sowie der Kühlzelle separat berechnet werden. Für kulturelle Vereinsveranstaltungen – wie Konzerte, Weihnachtsfeiern oder ähnliches – verlangt die Gemeinde für den großen Raum ein Entgelt von 80 Euro.

Bei Übungsstunden können sich Vereine zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden. Erste Variante: Sie akzeptieren die ebenfalls angepassten Getränkepreise und verköstigen nur die im Dorfgemeinschaftshaus angebotenen Getränke. Zweite Variante: Vereine verzichten auf den Kauf von Getränken, müssen dann jedoch die Räume anmieten. Schwab spricht von einem symbolischen Betrag. Allerdings müssten Vereine dann noch die Reinigungskosten übernehmen.

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