Glan-Münchweiler Landwirtschaftliche Fläche soll nicht bebaut werden

Baugrundstücke sind in Glan-Münchweiler begehrt.
Baugrundstücke sind in Glan-Münchweiler begehrt.

Die Nachfrage nach Bauplätzen – in den Ortsgemeinderatssitzungen oft ein Thema. Ein Projekt im Außenbereich wurde abgelehnt. Für den dritten Bauabschnitt des Neubaugebietes Galgenberg sind weitere Weichen gestellt worden.

Meist ist ein Einvernehmen eines Bauvorhabens nur eine Formsache und führt selten zu längeren Diskussionen. Anders die Bauanfrage für die Erstellung eines Einfamilienhauses, das im Außenbereich der Gemeinde errichtet werden soll. Die Genehmigung oder auch Ablehnung eines Bauvorhabens trifft generell die Untere Baubehörde bei der Kreisverwaltung in Kusel. Im Verfahren selbst wird gleichwohl die Gemeinde aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Für den Ersten Beigeordneten Manfred Weißmann (SPD) lag für ein Einvernehmen der Gemeinde kein sachlicher Grund vor. Nach seinem Verständnis sei das Grundstück im Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liege im Außenbereich. Sollte der Rat dennoch sein Einvernehmen geben, laufe die Gemeinde Gefahr, dass diese Fläche als Wohnfläche zusätzlich im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Nur: Glan-Münchweiler habe laut FNP keinen Spielraum mehr, gab Weißmann zu bedenken.

Privilegiertes Bauvorhaben

Das Kontra kam von Ratsmitglied Jochen Kratsch (CDU): Er sieht mit dem Einvernehmen des Rates keine Nachteile für die Gemeinde. Sollte bei dem Bauvorhaben eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung vorliegen, wäre das Vorhaben privilegiert und seitens der Unteren Baubehörde zu genehmigen. Kann der Antragsteller dies nicht nachweisen, lehne die Kreisverwaltung den Antrag trotz des Einvernehmens der Gemeinde ab. Kratsch: „Wir vergeben uns nichts, wenn wir unser Einvernehmen erteilen.“

Auch wenn sich mehrere Ratsmitglieder an der Diskussion beteiligten, die Argumente blieben ähnlich. Am Ende folgten acht Gemeindevertreter dem Antrag von Ortsbürgermeister Karl-Michael Grimm sowie der Argumentation von Weißmann, und lehnten die Bauanfrage ab. Fünf Gemeindevertreter stimmten für ein Einvernehmen. Vier Ratsmitglieder enthielten sich.

Veränderungssperre beschlossen

Anders das Abstimmungsverhalten bei der Entwicklung des Baugebietes „Galgenberg Teil 3“. Hier war sich der Rat einig, neben dem Aufstellungsbeschluss eine Veränderungssperre sowie eine Vorverkaufsrechtssatzung zu erlassen. Einvernehmlich wurde auch die Vergabe des Planungsauftrags an das Büro BBP für knapp 7000 Euro vergeben.

Dann war da noch ein Grundstückeigentümer, der den Antrag einer Überfahrtsgenehmigung für einen gemeindeeigenen Weg stellte. Grundsätzlich stimmte der Rat zu. Aber: Der Eigentümer des Grundstückes, das später bebaut werden soll, plant die Zufahrt an der Ecke Bergstraße/Gemeindeweg. Genau dort trennt Straße und Weg ein hoher Bordstein, monierte ein Ratsmitglied. Wäre es nicht besser, so sein Vorschlag, die Zufahrt an der anderen Grundstückgrenze zu legen. Am Ende einer längeren Diskussion gab es eine Fußnote zum Beschluss. Bau- und Planungsausschuss sollen zusammen mit dem Antragsteller sich vor Ort treffen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

x