Schönenberg-Kübelberg Kein Glas bei Rosenmontagsumzug

Das Glasverbot erstreckt sich über mehrere Straßen.
Das Glasverbot erstreckt sich über mehrere Straßen.

Wenn sich am Montag Piraten, Cowboys und Feen auf den Straßen rund um den Kübelberger Dorfplatz versammeln, um närrisch und ausgelassen den Rosenmontagsumzug zu feiern, wird es eine Sache definitiv nicht geben: Glas.

25 bis 30 Gruppen beteiligen sich am diesjährigen Rosenmontagsumzug, der von der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und dem SV Kübelberg veranstaltet wird. Die Umzugsstrecke – los geht’s um 13.11 Uhr – führt über die Bahnhofstraße, den Homburger Weg und die Herzogstraße bis zum Ende der Kolpingstraße. Auf dem Kübelberger Dorfplatz geht das Faschingstreiben im Anschluss weiter.

Klirrende Bier- und Sektgläser anstoßender Narren werden auf dieser Strecke allerdings nicht zu hören sein. Die Verbandsgemeinde – als zuständige Ordnungsbehörde – hat ein Glasverbot verhängt, das sich rund um den Dorfplatz erstreckt. Neben der Umzugsstrecke betrifft das zusätzlich die Saarbrücker Straße, die Kirchberg- und St.-Valentin-Straße sowie die Kirchengasse.

Ausnahmeregelung für Anwohner

Wegen der Maßnahme dürfen in dem gesamten Bereich keinerlei Behältnisse aus Glas verkauft oder mitgeführt werden. Eine Ausnahmeregelung gebe es lediglich für Anwohner, bei denen klar ersichtlich sei, dass sie das entsprechende Glasgebinde „offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben“, teilt die Verwaltung mit.

Die Entscheidung, ein Glasverbot zu verhängen, geht laut Verbandsgemeinde auf das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zurück. Eine Gefahrenprognose der Polizei habe ergeben, dass die Verwendung von Glasbehältnissen bei Veranstaltungen dieser Größenordnung mit erheblichen Gefahren verbunden sei. „Flaschen und Gläser können und werden bei vergleichbaren Veranstaltungen immer wieder als Wurfgeschosse verwendet, was zu erheblichen Verletzungen bei den Getroffenen führt. Glasscherben und -splitter verursachen zudem auf den Veranstaltungsplätzen noch über Stunden Verletzungsrisiken für unbeteiligte Besucher“, schildert die Verbandsgemeinde, warum ein Glasverbot unumgänglich sei. Das Verbot gilt am Veranstaltungstag von 9 bis 24 Uhr.

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